DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

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Abschnitt 8 - 8 Kennzeichnung von eingesetzten Stoffen und Magnesium

Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht anders zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind. Die Technische Regel ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Dementsprechend müssen Zeichen dieser Regel entsprechen.

Nachfolgend werden speziell für Magnesium häufig zu verwendende Kennzeichnungen genannt.

Räume und Lager im Freien mit feuergefährdeten Bereichen müssen an geeigneten Stellen, besonders an den Zugängen, mit dem Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" gekennzeichnet sein. Explosionsgefährdete Bereiche müssen zusätzlich mit dem Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" gekennzeichnet sein.

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Lagerräume und Lager im Freien, in denen Magnesiumspäne und -stäube gelagert sind, müssen an den Zugängen mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet sein.

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Auf das Verbot des Einsatzes von Wasser als Feuerlöschmittel muss durch das Verbotszeichen P011 "Mit Wasser löschen verboten" hingewiesen sein.

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Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschmittel befinden, müssen deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Brandschutzzeichen F001 "Feuerlöscher" bzw. F004 "Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung" gekennzeichnet sein.

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Kennzeichnungsbeispiel für trockene Magnesiumspäne:

ccc_3616_45.jpgMagnesiumspäne Hinweise auf besondere Gefahren:

  • Leichtentzündlich

  • Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase



Sicherheitsratschläge:
  • Behälter trocken und dicht geschlossen halten

  • Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen

  • Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen

  • zum Löschen mit Feuerlöscher Brandklasse D (Metallbrände) verwenden. Kein Wasser verwenden.

  • Nur Behälter mit Überdruckventil verwenden



Abfallerzeuger:

Weitere Kennzeichnungspflichten sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.

Als Beispiel werden hier die Angaben für Magnesiumspäne aufgelistet:

Signalwort: "Gefahr"

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H228: Entzündbarer Feststoff

H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

Sicherheitshinweise - P-Sätze:

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P370+P378: Bei Brand: Metallbrandpulver zum Löschen verwenden.

P402+P404: An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

Transportvorschriften

UN-Nummer: 1869

Gefahrgut-Bezeichnung: Magnesiumspäne

Klasse: 4.1 (entzündbare feste Stoffe)

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 40

Verpackungsgruppe: III (Stoff mit geringer Gefahr)

Gefahrzettel: 4.1

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Tunnelbeschränkungscode: E