DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

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Abschnitt 5 - 5 Brandschutz und Erste Hilfe

Maschinen: Brandschutz

Seit Inkrafttreten der Europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist der Hersteller von Maschinen verpflichtet, von seiner Maschine ausgehende mögliche Brand- und Explosionsgefahren im Rahmen seiner Risikobeurteilung zu berücksichtigen (MRL Anhang I, 1.5.6.). In der Betriebsanleitung werden Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beschrieben. Im Abschnitt "bestimmungsgemäße Verwendung" ist die Eignung zur Verarbeitung von Magnesiumwerkstoffen festgelegt.

Maschinen, die vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie 1995 in Verkehr gebracht wurden (Altmaschinen), gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Hier muss der Betreiber zunächst prüfen, ob seine Maschine im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung für die Bearbeitung von Magnesiumwerkstoffen geeignet ist und die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren eingehalten sind.

Anforderungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren für diverse Maschinen und Anlagen sind im Abschnitt 2 beschrieben.

Löschmittel

Aufgrund der hohen Verbrennungstemperaturen des Magnesiums von bis zu 3000 °C und seiner Reaktionsfreudigkeit mit Wasser (Bildung von Knallgas), sind nur bestimmte Löschmittel geeignet. Generell sind die meisten Löschmittel zum Löschen von Magnesiumbränden in die Brandklasse D (Metallbrände) eingestuft.

Daher sind für das Ablöschen von brennendem Magnesium folgende Löschmittel geeignet:

  • Löschpulver der Brandklasse D

  • trockene Magnesiumabdecksalze

  • trockene und rostfreie Graugussspäne

  • trockener Sand oder trockener Zement

  • Sonderlöschmittel mit nachgewiesener Löschwirksamkeit

Argon ist als Löschgas nur für die Anwendung in begrenzten, geschlossenen Räumen (Behälter, technische Anlagen) geeignet, wenn eine löschwirksame Konzentration des Gases (< 4 % Restsauerstoffgehalt) über eine ausreichend lange Zeit aufrechterhalten wird. Eine Wirkung kann nur dann erzielt werden, wenn das schwere Edelgas Argon eine anhaltende isolierende Schicht gegenüber dem Luftsauerstoff bildet.

Magnesiumbrände dürfen nicht mit Wasser und auch nicht mit gängigen Löschmitteln wie Kohlenstoffdioxid oder Stickstoff gelöscht werden, da brennendes Magnesium mit ihnen reagiert.

Für das Ablöschen von brennendem Magnesium nicht geeignet sind:

  • Löschpulver der Brandklassen A, B und C

  • Wasser und wasserhaltige Stoffe

  • Kohlendioxid

  • Stickstoff

Beschäftigte unterweisen

Im Rahmen der Unterweisung ist eine umfassende Information über Eigenschaften und Gefahren von Magnesium und dessen Brandverhalten unbedingt geboten.

Diese Kenntnisse können im Zuge einer regelmäßig durchgeführten praktischen Löschübung vermittelt werden. Dabei ist die Verwendung des richtigen Löschmittels, dessen Aufbewahrungsort und geeignete PSA gegen Magnesiumbrände zu thematisieren. Unter diesen Voraussetzungen können dann kleinere Entstehungsbrände von den unterwiesenen Beschäftigten gelöscht werden.

Generell ist im Fall eines Brands die Feuerwehr zu informieren.

Hilfe zu Unterweisungen bietet die DGUV Information des FB Holz und Metall Nr. 43: "Brandschutz an Maschinen - Was ist zu beachten?".

Feuerwehr informieren

Vor Aufnahme der Tätigkeit mit Magnesium sollte unbedingt die örtliche Feuerwehr oder die Werksfeuerwehr informiert werden. Es ist sinnvoll, sie bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts sowie der Auswahl und Menge der geeigneten Löschmittel einzubeziehen. Auch die Durchführung regelmäßiger Löschübungen erhöht die Sicherheit.

Ferner ist zu empfehlen, die örtliche Feuerwehr zur Übung einzuladen, um sie für den Ernstfall in die Örtlichkeiten einzuweisen. Auch eine Feuerwehr muss die innerbetrieblichen Standorte der Löschmittel sowie die einzelnen Brandabschnitte kennen.

Baulicher Brandschutz

Wenn erstmalig Magnesium bearbeitet oder verarbeitet oder eine vorhandene Halle auf die Magnesiumbearbeitung umgerüstet wird, muss das bestehende Brandschutzkonzept den zusätzlichen Brandgefährdungen angepasst werden. Zusätzliche Maßnahmen zum Brandschutz können erforderlich sein. (siehe Hinweise zu Bauliche Einrichtungen, DIN 4102, DIN EN 13501).

So ist zum Beispiel zusätzlich ausreichend Löschmittel der Brandklasse D zur Verfügung zu stellen.

Bei einer Umrüstung einer bestehenden Halle müssen eventuell die Brandschutzmaßnahmen, zum Beispiel eine Sprinkleranlage, überdacht und geändert werden. Hierbei kann die Feuerwehr beratend zur Seite stehen.

Erste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb gehört zu den Grundpflichten von Unternehmerinnen und Unternehmer. Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen.

Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der "Kleine Betriebsverbandkasten" nach DIN 13157 bzw. der "Große Betriebsverbandkasten" nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende Materialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen erforderlich sein.

Je nachdem wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe können alle Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Fortbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Fortbildung).

Bei Tätigkeiten mit Magnesiumspänen besteht Verletzungsgefahr durch Schnittwunden, welche zu langwierigen Entzündungen führen können.

Erhöhte Verbrennungsgefahr besteht hingegen bei Kontakt mit Schmelze, Tiegeln und heißen Werkstücken usw. im Bereich Gießerei.

Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind auch in den tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen, z. B. zu den Anwendungsbereichen Magnesium-Druckguss, Zerspanung von Magnesium sowie Schmelzen und Schmelzbehandlung beschrieben (siehe Anhang).