DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

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Abschnitt 4 - 4 Unterweisung

Allgemeines

Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Diese Verpflichtung ist zum Beispiel in Unfallverhütungsvorschriften, in der Gefahrstoffverordnung oder auch der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

Unterweisungsinhalte und Teilnehmende sind zu dokumentieren. Die Integration von praktischen Übungen, besonders Löschübungen, schnelles Abwerfen von PSA, hat sich hier sehr bewährt. Die Unterweisung sollte sich an den Inhalten von verfahrensbezogenen Betriebsanweisungen orientieren.

Tätigkeiten mit Magnesium

Im Folgenden geht es hauptsächlich um die organisatorischen und verhaltensbasierten Maßnahmen.

Falsche Verhaltensweisen können sehr große Personen- und Sachschäden nach sich ziehen. Deswegen müssen die Beschäftigten die in den Checklisten aufgeführten Themen (siehe Anhang 1) kennen, ein hohes Sicherheitsbewusstsein haben und die entsprechenden Schutzmaßnahmen einhalten. Aufgrund der Gefahren bei Tätigkeiten mit Magnesium sollten magnesiumverarbeitende Bereiche möglichst von anderen Bereichen getrennt sein. Zu diesen Bereichen sollten nur Beschäftigte Zugang haben, die gesondert unterwiesen wurden.

Bei der Instandhaltung und beim Fremdfirmeneinsatz ist besondere Vorsicht erforderlich, denn meist arbeitet das Instandhaltungs- oder das Fremdfirmenpersonal nicht tagtäglich mit Magnesium. Demensprechend ist es im Vorfeld gesondert zu den Gefahren sowie den Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen im Störfall zu unterweisen.

Im Rahmen der Unterweisung ist eine umfassende Information über Eigenschaften und Gefahren von Magnesium und dessen Brand- und Explosionsverhalten unbedingt geboten (siehe auch Abschnitt 1 "Gefahren durch Magnesium").

Diese Kenntnisse können im Zuge einer regelmäßig durchgeführten praktischen Löschübung vermittelt werden. Hierbei sollten die Verwendung des richtigen Löschmittels, dessen Aufbewahrungsort und die geeignete PSA und Schutzkleidung gegen Magnesiumbrände thematisiert werden. Unter diesen Voraussetzungen können dann kleinere Entstehungsbrände von den unterwiesenen Beschäftigten gelöscht werden.

Hilfe zu Unterweisungen zum richtigen Verhalten bei einem Werkzeugmaschinenbrand bietet die DGUV Information des FB Holz und Metall Nr. 43: "Brandschutz an Maschinen - Was ist zu beachten?".

Im Anhang 1 finden Sie eine Checkliste mit Unterweisungsthemen, die bei Tätigkeiten mit Magnesium wichtig sind.

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Unternehmer und Unternehmerinnen sollten den zuständigen Unfallversicherungsträger vor den erstmaligen Tätigkeiten mit Magnesium informieren. Neben dem Unfallversicherungsträger sollte das zuständige Brandschutzamt informiert werden.