DGUV Information 202-094 - Sicher mit dem Rad zur Schule Informationen rund ums Radfahren für Erziehungsberechtigte

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Abschnitt 6 - Schulweg üben

Wählen Sie den idealen, d. h. sichersten, Weg zusammen mit Ihrem Kind aus.

Besorgen Sie sich den Schulwegplan Ihrer Schule und fahren Sie neue Strecken mit dem Fahrrad gemeinsam ab. Lassen Sie Ihr Kind dabei voraus fahren. Erklären Sie gefährliche Situationen, z. B. an Kreuzungen, Ampeln, Bahnübergängen.

Besonders riskant ist der tote Winkel bei abbiegenden LKWs. Führen Sie Ihrem Kind zu Hause in Ihrem PKW vor, dass auch Autofahrende ein Kind im "Toten Winkel" nicht sehen können.

Häufiges Training macht sicher: Fahren Sie möglichst häufig mit Ihrem Kind Rad!

Wichtige Verkehrsregeln

Gehweg, Radweg, Fahrbahn

Für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr ist das Fahrrad ein Spielgerät. Sie müssen daher auf dem Gehweg fahren und absteigen, wenn sie eine Straße oder Einmündung überqueren wollen. Noch bis zum 10. Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg nutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrende die Straße benutzen.

Ob auf dem Gehweg oder auf dem Radweg, dürfen beim Radfahren folgende wichtige Verkehrsregeln nicht vergessen werden:

Beleuchtung

Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrende das Licht einschalten. Funktionsfähige Beleuchtung ist auch am Tag Pflicht.

Handy-Nutzung

Radfahrende dürfen während der Fahrt das Handy nicht benutzen.

Ampeln

Wenn Radfahrende eine rote Ampel missachten, müssen sie mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Geschwindigkeit

Radfahrende müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen, insbesondere auf Gehwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen oder in Spielstraßen.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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