DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Muss ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?

In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein (z. B. "Erste-Hilfe-Raum"), in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden. Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.

Dieser Raum muss mindestens mit

  • einem kleinen Verbandkasten

  • nach DIN 13157:2021-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C"

  • sowie einer Krankentrage nach DIN 13024-1:2016-09 "Krankentrage - Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung" oder DIN 13024-2:2016-09 "Krankentrage - Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung"

  • oder einer Liege ausgerüstet sein.

Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.