DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

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Anhang 3 - Checkliste Erste Hilfe

Nr.InhaltRechtsgrundlagen / InformationenHandlungsbedarf Ja / Nein
Sachliche Voraussetzungen
1.Hat der Schulträger die erforderlichen Einrichtungen für eine wirksame Erste Hilfe in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt?§ 25 u. 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention";
§ 28 DGUV Vorschrift 81 "Schulen";DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen"
Meldeeinrichtungen
2.Sind Meldeeinrichtungen vorhanden und während der Betriebszeit zugänglich?§ 25 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
3.Sind folgende Notrufnummern an der Meldeeinrichtung vorhanden? Sind folgende Notrufnummern an der Meldeeinrichtung vorhanden?
  • nächster Arzt

  • Durchgangsarzt

  • Krankenhaus

  • Rettungsleitstelle

  • Giftzentrale

  • Taxizentrale

§ 24 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
4.Sind die Namen der Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer und die Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, unmittelbar in der Nähe der Meldeeinrichtung verfügbar?§ 24 (5) DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
5.Werden die Funktionsfähigkeit des Meldeanschlusses und die Verfügbarkeit der Information regelmäßig geprüft?Technische Regeln für Arbeitsstätten "Erste-Hilfe-Räume,
Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A4.3
Erste-Hilfe-Raum
6.Ist mindestens ein gut erreichbarer Raum in zentraler Lage des Gebäudekomplexes zur Erstversorgung von Verletzten vorhanden (Erste-Hilfe-Raum, Krankenzimmer)?§ 25 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention";
§ 28 DGUV Vorschrift 81 "Schulen";
DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen";
Technische Regeln für Arbeitsstätten "Erste-Hilfe-Räume,
Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A4.3
7.Sind folgende Ausstattungsgegenstände vorhanden?
  • Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C nach DIN 13157

  • Krankentrage nach DIN 13024-1

  • geeignete Liegemöglichkeit

  • ein Wasseranschluss mit fließend kaltem und warmem Wasser

§ 25 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention";
§ 28 DGUV Vorschrift 81 "Schulen";
DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen";
Technische Regeln für Arbeitsstätten "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A4.3
Verbandmaterial und Rettungsgeräte
8.Steht ausreichend Verbandmaterial zur Verfügung? Verfügt die Schule über
  • mind. 1 Verbandkasten nach DIN 13157 (ab 50 Beschäftigte mind. 1 Verbandkasten E nach DIN 13169:2021-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E")

  • Verbandmaterial für Aktivitäten außerhalb der Schule

  • Empfehlenswert sind

  • Zahnrettungsbox

  • zusätzliche Kältekompressen

Technische Regeln für Arbeitsstätten "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A4.3
8.Wichtig: Verbandkästen, Erste-Hilfe-Taschen, -rucksäcke, -koffer sind regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit zu prüfen.
9.Sind Bereiche mit besonderen Gefährdungen (z. B. Sporthalle, Werkraum, Lehrküche) ausreichend mit Erste-Hilfe-Material ausgestattet?DGUV-Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen";
"Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
10.Stehen für Räume oder Einrichtungen der Schule mit besonderen Gefährdungen (z. B. naturwissenschaftlicher Unterricht, Werkstätten, Schwimmbäder) entsprechende Rettungsgeräte wie Notduschen, Rettungsringe etc. zur Verfügung?"Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
11.Sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe Materialien, Rettungsgeräten und -transportmitteln erkennbar mit dem weißen Kreuz auf grünem Grund, gekennzeichnet? (Symbol: 003 Erste Hilfe)Technische Regeln für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3 u. "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A4.3
12.Ist sichergestellt, dass festgestellte Mängel zur Ersten-Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung durch alle an der Schule Tätigen unverzüglich der Schulleitung gemeldet und vom Sachkostenträger beseitigt werden?§ 16 (1) ArbSchG
Personelle Voraussetzungen
Gefährdungsbeurteilung
13.Bezieht die Gefährdungsbeurteilung das Thema Erste Hilfe (sachliche und personelle Ausstattung) mit ein?§ 5 ArbSchG
14.Wird bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sportfest) oder neuartigen schulischen Angeboten (z. B. Imkern im Rahmen des Ganztags) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die die sachliche Ausstattung und eine ausreichende Anzahl an Ersthelfenden berücksichtigt?
15.Wird vor der Genehmigung einer Veranstaltung außerhalb der Schule bzw. des Schulgeländes eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sichergestellt, dass eine entsprechende sachliche Ausstattung und eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern vorhanden ist?
16.Findet eine regelmäßige Unterweisung der Lehrkräfte und des sonstigen Personals zur Organisation der Ersten Hilfe statt? Mögliche Unterweisungsthemen können sein:
  • Schulische Bereiche mit besonderen Gefährdungen (z. B. Sport, naturwissenschaftlicher Unterricht)

  • Transportmöglichkeiten und Begleitung von Verletzten

  • Information der Erziehungsberechtigten im Falle eines Unfalls

  • Sicherstellung der Aufsicht im Falle eines Unfalls

  • Dokumentationspflichten und Aufbewahrung von Unterlagen

§ 12 ArbSchG
17.Werden Neuerungen und Änderungen in der Organisation der Ersten Hilfe allen Tätigen bekanntgemacht?
Schulung des Personals in Erster Hilfe
18.Sind möglichst alle Lehrkräfte in Erster Hilfe geschult?DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen"
19.Werden die Schulungen alle zwei Jahre wiederholt? (länderspezifische Regelungen sind zu berücksichtigen)DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen"
20.Verfügen sonstige in Schulen tätige Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Schulträger stehen, ebenfalls über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse?§ 10 (2) ArbSchG; DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
21.Ist ein Beauftragter für die Erste Hilfe bestellt, der die regelmäßige und rechtzeitige Schulung der Ersthelfenden und die Ausstattung und Materialien prüft?
Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls
22.Ist für eine schnelle, sachgerechte Versorgung gesorgt und wurden alle Beteiligten entsprechend eingewiesen und unterwiesen?
23.Ist Folgendes sichergestellt:
  • Die Lehrkraft kann schnell Unterstützung anfordern.

  • Begleitung der verletzten Person und die Beaufsichtigung anderer Schülerinnen und Schüler ist sichergestellt

  • Notfalltelefonnummern der Erziehungsberechtigten sind vorhanden und zugänglich

24.Existiert an der Schule ein Notfallplan für Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung?§ 22 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"; länderspezifische Regelungen und Informationen
Unfälle dokumentieren
25.Werden alle Unfälle, die zunächst keine Unfallanzeige erfordern, dokumentiert?§ 26 (6) DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
26.Sind die Meldeblöcke einsatzbereit, das Dokumentationsverfahren geregelt und die Aufbewahrung für fünf Jahre sichergestellt?
27.Ist sichergestellt, dass bei Unfällen, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, die Unfallanzeige binnen drei Arbeitstagen nach Kenntnis an den zuständigen Unfallversicherungsträger versandt wird?§ 193 (1) SGB VII
28.Werden die Unfallmeldungen, Beinaheunfälle und Unfalldokumentationen ausgewertet und entsprechende Präventionsmaßnahmen abgeleitet?§ 5 ArbSchG

Deutsche Gesetzliche
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