DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Wie sind Verletzte zu transportieren?

Ein schneller und fachgerechter Transport der bzw. des Verletzten zur Arztpraxis bzw. in das Krankenhaus kann entscheidend für den Erfolg der Heilbehandlung sein. Bei der Auswahl des Transportmittels sind die Art und Schwere der Verletzung und die örtlichen Verhältnisse zu beachten.

So kann bei leichten Verletzungen eine Schülerin oder ein Schüler zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi zur behandelnden Arztpraxis gebracht werden (Kosten für den Transport trägt der Unfallversicherungsträger). Bei der Nutzung von Privatwagen sind die dienstrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Im Rahmen der Aufsichtspflicht muss je nach Alter, Einsichtsfähigkeit und Zustand der bzw. des Verletzten und je nach Art der Verletzung entschieden werden, ob die bzw. der Verletzte durch eine weitere Person begleitet werden muss. Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch den Rettungsdienst erfolgen.

Bestehen nach Unfällen Zweifel an der Transportfähigkeit der bzw. des Verletzten, sollte grundsätzlich eine Ärztin bzw. ein Arzt über die Art des Transportes entscheiden.

ccc_3582_as_9.jpgLeben retten - keine Rettungskräfte blockieren
In vielen Fällen ist der Transport mit dem Taxi ausreichend. Viele Unfallversicherungsträger bieten ein Taxi-(Schein-)Verfahren an, mit dem der Transport verunfallter Schülerinnen, Schüler und Begleitpersonen bargeldlos abgerechnet werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
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