DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Hydraulik-Schläuche sind flexible, rohrförmige Halbzeuge, die aus einer oder mehreren Schichten und Einlagen aufgebaut sind.

    Als Werkstoffe für Innen- und Außenschicht werden in der Regel Elastomere oder Thermoplaste verwendet, für Einlagen in der Regel Stahldraht oder synthetische Fasern.

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    Abb. 1
    Hydraulik-Schlauch

  2. 2.

    Hydraulik-Schlauchleitungen sind Hydraulik-Schläuche, die funktionsfähig mit Hydraulik-Schlaucharmaturen verbunden sind.

  3. 3.

    Hydraulik-Schlaucharmaturen sind Anschluss- oder Verbindungselemente von Hydraulik-Schläuchen.

    ccc_3576_02.jpg

    Abb. 2
    Schnittbild Schlaucharmatur

  4. 4.

    Hydraulikanlagen sind Anordnungen miteinander verbundener Bauteile (z. B. Motor, Pumpe, Zylinder, Schlauchleitung, Verschraubung, Rohr, Ventil, Filter) zur Übertragung und Steuerung hydraulischer Energie.

  5. 5.

    Hydraulik-Flüssigkeiten sind Druckflüssigkeiten, die als Medien zur Übertragung von Energie oder Signalen in Hydraulikanlagen dienen.

    Hydraulik-Flüssigkeiten können Mineralöle (Hydrauliköle), synthetische, organische oder wasserhaltige Flüssigkeiten oder Mischungen davon sein.

  6. 6.

    Schwerentflammbare Hydraulik-Flüssigkeiten sind Hydraulik-Flüssigkeiten, die nach dem Ergebnis eines genormten Prüfverfahrens als schwerentflammbar eingestuft werden (siehe DIN EN ISO 12922: 2013-04 "Schmierstoffe, Industrieöle und verwandte Produkte (Klasse L) - Familie H (Hydraulische Systeme) - Anforderungen an Druckflüssigkeiten in den Kategorien HFAE, HFAS, HFB, HFC, HFDR und HFDU").

  7. 7.

    Umweltschonende Hydraulik-Flüssigkeiten sind Hydraulik-Flüssigkeiten, deren Auswirkungen auf die Umweltmedien Boden, Wasser, Luft und andere umweltrelevante Indikatoren bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung als solche bewertet worden sind. (siehe auch ISO 15380: 2016-12 "Schmierstoffe, Industrieöle und verwandte Produkte (Klasse L) - Familie H (Hydraulische Systeme) - Anforderungen für die Kategorien HETG, HEPG, HEES und HEPR")

  8. 8.

    Maximaler Betriebsdruck ist der höchste Druck, für den die Hydraulik-Schlauchleitung ausgelegt ist, einschließlich zu erwartender kurzzeitiger Spitzen (Druckimpulse) während des Betriebes.

  9. 9.

    Betriebsdruck ist der tatsächliche Druck im Rohrleitungssystem, in dem die Hydraulik-Schlauchleitung während ihres Betriebes eingesetzt wird (siehe DIN EN ISO 8330: 2015-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen - Vokabular"). Er kann zwischen Höchst- und Niedrigstwert schwanken.

  10. 10.

    Druckspitze ist ein Druckimpuls, der über den Druck, für den Geräte oder Anlagen unter definierten Bedingungen zur Erzielung der Funktionsfähigkeit berechnet sind, hinausgehen kann. Diese Druckimpulse können ein Vielfaches des Betriebsdruckes einer Hydraulikanlage betragen und selbst robusteste hydraulische Bauteile zerstören.

    Da Druckspitzen im Millisekundenbereich auftreten können, sind diese oft nur mit empfindlichen digitalen Messgeräten erfassbar. Mechanische Druckmessgeräte sind dafür zu träge. Da die Druckspitzen in vielen Fällen nicht exakt vorausberechenbar sind, muss zwischen den auftretenden Betriebsdrücken und dem maximalen Betriebsdruck ein ausreichender Abstand bestehen.

  11. 11.

    Berstdruck (nach DIN EN ISO 8330: 2015-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen - Vokabular") ist der Druck, bei dem die Hydraulik-Schlauchleitung platzt, wenn sie entsprechend der zutreffenden Norm (DIN EN ISO 1402: 2010-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen - Hydrostatische Prüfung") geprüft wird.

    Hinweis: DIN EN 853/854/856/857: 2016-09 und EN ISO 3949: 2014-12 fordern z. B., dass der Mindestberstdruck gleich oder größer dem vierfachen maximalen Betriebsdruck (Sicherheitsfaktor S = 4) ist.

  12. 12.

    Prüfdruck (nach DIN EN ISO 8330: 2015-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen - Vokabular") ist der Druck, der während einer zerstörungsfreien Prüfung (nach DIN EN ISO 1402: 2010-04 "Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen - Hydrostatische Prüfung") und über eine festgelegte Dauer gehalten wird, um die Unversehrtheit des Aufbaus der Schlauchleitung nachzuweisen.

    Hinweis: Die Höhe des Prüfdruckes ist in den Schlauchproduktnormen festgelegt, z. B. nach DIN EN 853/854/856/857: 2016-09 und EN ISO 3949: 2014-12 mit dem zweifachen maximalen Betriebsdruck (S = 2).

  13. 13.

    Instandhaltung (DIN EN 13306: 2010-12 "Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltung") ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. Zur Instandhaltung ist zu zählen:

    • Wartung (Erhaltung der Funktion bzw. Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates),

    • Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und Ableitung von Maßnahmen),

    • Instandsetzung (Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand) und

    • Verbesserung (Kombination aller Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit ohne Änderung der Grundfunktionen).

  14. 14.

    Fachkundig (nach BetrSichV § 2 Abs. 5) ist, wer zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.