DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Anhang 1 - Prüfumfänge, Prüfkriterien

Tab. 1Empfohlener Prüfumfang "Sichtprüfung" (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
  • Sind alle für den sicheren Betrieb der hydraulischen Anlage erforderlichen Benutzerinformationen vorhanden (z. B. Hydraulikplan, -stückliste, Anlagenbeschreibung, Zeichnungen, Bedienungs-/Wartungsanleitung, Unterlagen zu Hydrospeichern, Sicherheitsdatenblätter zu den eingesetzten Druckflüssigkeiten sowie ggf. Informationen über zusätzliche Schutzmaßnahmen)?

  • Entsprechen die Hydraulik-Schlauchleitungen dem Hydraulikplan bzw. der Stückliste und der Anlagenbeschreibung (z. B. Nennweite, Druckstufe, Leitungsspezifikation, Eignung für Druckflüssigkeit)?

  • Sind die Schläuche der Hydraulik-Schlauchleitungen jeweils gekennzeichnet mit Name oder Kurzzeichen des Herstellers, EN-Nummer und Typ (Druckstufe), Nenndurchmesser, Quartal/Jahr der Herstellung?

  • Sind Hydraulik-Schlauchleitungen dauerhaft gekennzeichnet, d. h. z. B. auf den Einbindungen (Armaturen) mit Name oder Kurzzeichen des Herstellers, maximal zulässigem Betriebsdruck und Jahr/Monat der Herstellung?

  • Sind Hydraulik-Schlauchleitungen derart eingebaut, dass

    • die natürliche Lage die Bewegung nicht behindert,

    • ein Verdrehen oder Verdrillen des Schlauches, eine Zugbelastung durch zu kurze Leitung und zu geringe Biegeradien vermieden werden,

    • ein Knickschutz (gegebenenfalls am Verbindungselement) den Schlauch führt,

    • äußere mechanische Einwirkungen bzw. Abrieb an Kanten durch ausreichenden Abstand verhindert sind,

    • Beschädigung durch Überfahren mittels Schlauchbrücken verhindert ist,

    • lose verlegte Schlauchleitungen durch Schlauchführungen (wie Schlauchsattel und ausreichend weite Schlauchhalterungen) geschützt sind,

    • ein Hitzeschutz (Abschirmung) vor hoher Temperatureinwirkung schützt und

    • ein Schutz gegen Umgebungseinflüsse wie z. B. Kühlschmierstoffe vorhanden ist?

  • Sind die Hydraulik-Schlauchleitungen ferner so ausgeführt bzw. angeordnet, dass sie hinsichtlich der Einbaustelle

    • nicht verwechselt werden können oder gemäß ihrer Position zur eindeutigen Identifikation gekennzeichnet sind,

    • Wartung und Instandhaltung am Arbeitsmittel nicht beeinträchtigen?

  • Sind Anlagenbereiche mit Hydraulik-Schlauchleitungen, die mit erhöhten Anforderungen (z. B. Hochhalten einer Last) eingesetzt sind, gegen Leitungsbruch gesichert?

  • Sind an Hydraulik-Schlauchleitungen, die bei Versagen eine Gefährdung durch Peitschen oder Austritt von Druckflüssigkeit hervorrufen, Schutzmaßnahmen vorhanden, wie Befestigung, Fangvorrichtung, Abschirmung oder Schutzschlauch? (Von Gefährdungen ist z. B. dann auszugehen, wenn sich Personen überwiegend in unmittelbarer Nähe der Hydraulik-Schlauchleitungen aufhalten, wie in Stellwarten oder entlang betrieblicher Verkehrswege).

  • Sind Hydraulik-Schlauchleitungen so verlegt, dass sie nicht als Aufstiegshilfe benutzt werden können?

  • Weisen die Hydraulik-Schlauchleitungen der neu oder wiederholt in Betrieb genommenen Maschinen bereits Beschädigungen auf (siehe Tabelle 4)? Bei festgestellten Beschädigungen ist nach Abschnitt 4.4.2.1 zu verfahren.

  • Haben die eingebauten Hydraulik-Schlauchleitungen bzw. die Schläuche die vom jeweiligen Hersteller empfohlene Lager-/ Verwendungsdauer nicht überschritten (siehe Abschnitt 4.5.1)?

  • Sind die Hydraulik-Schlauchleitungen nicht überlackiert?

  • Sind für die Hydraulik-Schlauchleitung Prüfintervalle für die wiederkehrende Prüfung festgelegt? Liegen erhöhte Anforderungen vor, die verkürzte Prüffristen verlangen?

Hinweis:
  • Die eingebauten Hydraulik-Schlauchleitungen dürfen nicht aus gebrauchten Schläuchen oder gebrauchten Pressarmaturen hergestellt sein, die vorher bereits als Teil einer Hydraulik-Schlauchleitung benutzt wurden!

Tab. 2Empfohlener Prüfumfang "Funktionsprüfung" (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
  • Führt die Maschine alle hydraulischen Maschinenfunktionen bestimmungsgemäß aus? Entsprechen diese der Anlagenbeschreibung?

  • Gibt es bei den hydraulischen Maschinenfunktionen im bestimmungsgemäßen Betrieb der Maschine außergewöhnliche akustische Hinweise (z. B. Entspannungsschläge, Kavitationsgeräusche)?

  • Gibt es Hinweise auf hohe Druckspitzen oder Druckverstärkungen für die Hydraulik-Schlauchleitungen (z. B. Schlagen der Leitungen)?

  • Alle Teile der hydraulischen Anlage müssen mindestens mit dem vorgesehenen maximalen Betriebsdruck, der unter Berücksichtigung aller beabsichtigten Anwendungen erreicht werden kann, beaufschlagt werden:

    • Treten dabei keine sichtbaren Leckagen an den Hydraulik-Schlauchleitungen und Verbindungselementen auf (sind die Leitungen und Anschlüsse dicht)?

    • Gibt es dabei keine sichtbaren Schäden oder Verformungen an den Hydraulik-Schlauchleitungen?

    • Gibt es keine Scheuerstellen, Knickstellen, Torsion, Unterschreiten der Mindestbiegeradien oder sonstigen unzulässigen mechanischen Beanspruchungen (s. auch Tabelle 1 - Sichtprüfung) an sich unter Betriebsbedingungen bewegenden Hydraulik-Schlauchleitungen?

Tab. 3Empfohlener Prüfumfang der "wiederkehrenden Prüfung" oder "außerordentlichen Prüfung"
  • Ist die Benutzerinformation (Betriebsanleitung, Hydraulikplan, Stückliste usw.) des Herstellers noch vollständig und vorhanden?

  • Entspricht die eingebaute Hydraulik-Schlauchleitung noch der gültigen Spezifikation?

  • Sind alle Kennzeichnungen an Hydraulik-Schlauchleitungen vorhanden und lesbar?

  • Weisen die eingesetzten Hydraulik-Schlauchleitungen keine der in Tabelle 4 genannten Mängel auf? Bei festgestellten Mängeln ist nach Abschnitt 4.5.2.1 zu verfahren.

  • Sind die gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Peitschen der Leitung und/oder Austritt von Druckflüssigkeit an den betroffenen Hydraulik-Schlauchleitungen vorhanden (siehe auch Tabelle 1)?

  • Sind die Fristen für wiederkehrende Prüfungen an den Hydraulik-Schlauchleitungen festgelegt und eingehalten?

  • Wurden die vom Hersteller empfohlenen Wechselintervalle bzw. die betreiberseitig festgelegte maximale Verwendungsdauer für die Hydraulik-Schlauchleitungen beachtet (siehe Abschnitt 4.6.1)?

Tab. 4Empfohlene Prüfkriterien für Hydraulik-Schlauchleitungen
  • Ist die Hydraulik-Schlauchleitung frei von Leckagen an Schlauch oder Armatur?

  • Ist ein so genanntes "Herauswandern" des Schlauches aus der Armatur festzustellen?

  • Ist eine Beschädigung oder Deformation der Armatur vorhanden, welche die Funktion und Festigkeit der Armatur oder der Verbindung Schlauch-Armatur mindert?

  • Liegt eine Beschädigung der Außenschicht bis zur Einlage, insbesondere durch Scheuerstellen, Schnitte, Risse verursacht, vor?

  • Ist die Außenschicht versprödet oder eine Rissbildung im Schlauchmaterial erkennbar?

  • Sind im drucklosen oder im druckbeaufschlagten Zustand oder bei Biegung Verformungen erkennbar, die nicht der natürlichen Form der Hydraulik-Schlauchleitung entsprechen, z. B. Schichtentrennung, Blasenbildung, Quetschstellen, Knickstellen?

  • Ist die Armatur korrodiert und dadurch die Funktion und Festigkeit gemindert?

  • Ist nach wie vor eine freie Bewegung der Hydraulik-Schlauchleitungen gewährleistet oder sind gegebenenfalls durch den Anbau von neuen Anlagenteilen oder Aggregaten Quetsch-, Scher- oder Scheuerstellen entstanden?

  • Ist sichergestellt, dass die Hydraulik-Schlauchleitungen nicht in Verkehrswege hineinragen, auch wenn die mit Hydraulik-Schlauchleitungen angekoppelten Aggregate in die Endlage gefahren werden?

  • Wurden Hydraulik-Schlauchleitungen überlackiert (Erläuterung: kein Erkennen von Kennzeichnung und Rissen!)?

  • Sind Lagerzeiten und Verwendungsdauer überschritten?

  • Sind alle Abdeckungen (nach Prüfung, Umzug, Umbau) wieder montiert und in Funktion?

  • Sind vorgesehene Ausreiß- und Fangsicherungen und Berstschutzschläuche vorhanden und noch korrekt montiert?

Tab. 5Einflussfaktoren auf die Prüffristen und Auswechselintervalle
  • Gefährdungen, die bei der Benutzung des Arbeitsmittels bei allen relevanten Arbeitsvorgängen auftreten können (Basis: Gefährdungsbeurteilung)

  • Erhöhte Anforderungen an die Sicherheit (wie Erhöhung der Standsicherheit bei Gefährdung von Personen durch hochgehaltene Lasten oder schwerkraftbelastete Achsen), z. B. aufgrund des Schutzkonzeptes des Maschinenherstellers und Vorgabe zu verkürzten Fristen in der Bedienungsanleitung

  • Einsatzbedingungen von Arbeitsmittel und Hydraulikanlage (z. B. spezielle Belastungen, Bedingungen mit definierter Überlast, Einsatzzeiten, Taktzeiten, Betriebsparameter, Einfluss der verwendeten Hydraulik-Flüssigkeit)

  • Umgebungsbedingungen (schädigende Einflüsse von außen, wie Schwingungen, Feuchtigkeit, Verschmutzung, mechanische Einflüsse, besonders hoher Ozonanteil der Außenluft (z. B. infolge von Elektromotoren oder Schweißtransformatoren), UV-Strahlung u. v. m., siehe auch Tabellen 1 und 3)

  • Vergleich, ob die tatsächlichen Betriebsbedingungen/Einsatzbedingungen den bei der Beschaffung und vom Hersteller vorgesehenen Betriebsbedingungen entsprechen

  • Herstellerangaben (des Maschinenherstellers bzw. Herstellers der Hydraulik-Schlauchleitungen) zu Prüfintervallen

  • Alter bzw. Verschleißgrad des Arbeitsmittels oder der Hydraulik-Schlauchleitung

  • Verlängerung von Auswechselintervallen

  • Art und System, mit dem eine planmäßige Instandhaltung, insbesondere für sicherheitsrelevante Bau- und Verschleißteile erfolgt

  • Erfahrungen der Bediener(innen)/Einrichter(innen)/Instandhalter(innen) mit dem Arbeitsmittel und der Hydraulikanlage (zu Ausfallverhalten, Auftreten von Mängeln, Störungen, Häufungen solcher Ereignisse an Maschinen oder Anlagen)

  • Bewertung der Ergebnisse aus Sicht- und Funktionskontrollen vor der täglichen Benutzung der Maschine

  • Bekanntes Schadens- oder Unfallgeschehen an vergleichbaren Maschinen oder Hydraulikanlagen

  • Bewertung der Prüfergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen an diesen Hydraulik-Schlauchleitungen oder solchen, die unter vergleichbaren Bedingungen betrieben werden

  • Ergebnisse der Prüfung vor Inbetriebnahme