DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.2 - 6.2 Wechsel von Hydraulik-Flüssigkeiten

Wird die Hydraulik-Flüssigkeit gewechselt, so ist die nicht mehr gebrauchsfähige Hydraulik-Flüssigkeit möglichst vollständig aus dem Hydrauliksystem zu entfernen.

Beim Befüllen der Hydraulikanlage ist die Hydraulik-Flüssigkeit zu filtern, um den Reinheitsanforderungen der Hydraulik-Komponenten von vorn herein Rechnung zu tragen. Auch die Vorgaben der Hersteller der Hydraulik-Flüssigkeit und der Hydrauliksystem-Hersteller sind zu berücksichtigen.

Filtereinsätze im Hydrauliksystem sind dabei auszutauschen oder zu reinigen.

Soll die Hydraulik-Flüssigkeit gegen eine andere ausgetauscht werden (Umstellung), ist zu prüfen, ob die vorgesehene Hydraulik-Flüssigkeit den gestellten Anforderungen entspricht.

Vor einer Umstellung auf eine andere Hydraulik-Flüssigkeit sollte die Zustimmung des Maschinen-/Hydraulikanlagenherstellers bzw. des Schlauchleitungsherstellers eingeholt werden, falls die Zulässigkeit der Hydraulik-Flüssigkeit aus den Unterlagen des Maschinen- oder Hydraulikanlagenherstellers nicht eindeutig hervorgeht. Die Betriebsunterlagen der Anlagen- und Leitungshersteller beinhalten unter Umständen Umstellungshinweise, die zu beachten sind. Hier können auch Vorgaben zu verkürzten Intervallen für den Austausch von Hydraulik-Schlauchleitungen und Dichtungen, aber auch für wiederkehrende Prüfungen enthalten sein.

Beim Austausch von Hydraulik-Flüssigkeiten mit einer anderen, unterschiedlichen Typs bzw. unterschiedlicher Zusammensetzung ist zu beachten, dass diese nicht ohne weiteres mit der vorher eingesetzten Hydraulik-Flüssigkeit verträglich ist. Selbst Hydraulik-Flüssigkeiten, die der gleichen DIN-Kategorie angehören, können unverträglich miteinander sein. Deshalb sind Informationen über die Verträglichkeit und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für den Austausch beim Lieferanten der Hydraulik-Flüssigkeit einzuholen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob

  • die Hydraulik-Flüssigkeiten miteinander mischbar und verträglich sind,

  • die verwendeten Werkstoffe und Komponenten der Hydraulikanlage noch geeignet sind, um mit dieser Flüssigkeit betrieben zu werden (z. B. Hydraulik-Schlauchleitungen, Anstriche, Filter, Steuerelemente, Dichtungen),

  • besondere Maßnahmen beim Wechsel auf die neue Ölsorte zu beachten sind, einschließlich eventueller Systemspülungen und zu erzielender maximaler Restgehalte der vorher verwendeten Hydraulik-Flüssigkeit.

Als Flüssigkeit für eventuell notwendige Systemspülungen sollte eine separate Menge der neu zur Verwendung kommenden Hydraulik-Flüssigkeit benutzt und nach der Spülung ordnungsgemäß entsorgt werden. In besonderen Fällen werden vom Hersteller der Hydraulik-Flüssigkeit spezielle detergierende Hydrauliköle zum Spülen empfohlen. Diese sind genau auf die verwendete Hydraulik-Flüssigkeit und den Anwendungsbereich abgestimmt.

Bei der Umstellung von mit konventionellen Hydraulik-Flüssigkeiten (Mineralölen) betriebenen Hydraulikanlagen auf umweltschonende Druckflüssigkeiten sind insbesondere zu beachten:

  • Verträglichkeit mit Werkstoffen und Elastomeren

  • Betriebstemperaturen und Tanktemperatur

    (Einsatzgrenzen des Hydrauliköls)

  • Verträglichkeit mit Hydraulik-Schlauchleitungen

  • Verträglichkeit mit Filterelementen

  • Verträglichkeit mit Anstrichstoffen

  • Restmineralölmengen nach der Umstellung

Detaillierte Informationen dazu sind der ISO 15380: 2016-12 zu entnehmen. Zum Nachweis der Restmineralölmenge empfiehlt sich eine repräsentative Kontrollanalyse nach erfolgter Umstellung und kurzem Probebetrieb (Durchmischung der Ölfüllung).

Bei der Umstellung von Systemen auf den Betrieb mit schwerentflammbaren Hydraulik-Flüssigkeiten sind Beratungen sowohl mit dem Hersteller des Hydrauliksystems als auch mit dem Lieferer der Druckflüssigkeiten erforderlich.