DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Auswechseln von Hydraulik-Schlauchleitungen

Grundsätzlich unterliegen alle Hydraulik-Schläuche und Hydraulik-Schlauchleitungen auch bei sachgemäßer Lagerung und zulässiger Beanspruchung während des Einsatzes einer natürlichen Alterung, welche die Werkstoff- und Verbund-Eigenschaften verändert und die Leistungsfähigkeit der Hydraulik-Schlauchleitungen herabsetzt.

Die Verwendungsdauer einer Hydraulik-Schlauchleitung ist dadurch begrenzt und der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass diese in angemessenen Abständen ausgetauscht werden.

4.5.1 Die Verwendungsdauer von Hydraulik-Schlauchleitungen

Bei der betrieblichen Festlegung der Verwendungsdauer bzw. des Auswechselintervalls der einzelnen Hydraulik-Schlauchleitungen sind die konkreten Vorgaben und Empfehlungen der Hydraulik-Schlauchleitungs- bzw. Maschinenhersteller zu beachten. Aber auch die eigenen Erfahrungswerte bei den individuell vorliegenden Einsatzbedingungen und die damit verbundenen Ergebnisse der bisherigen Prüfungen sind von Belang.

Richtwerte für empfohlene Auswechselintervalle von Hydraulik-Schlauchleitungen, die sich in der bisherigen Praxis bewährt haben, sind in Tabelle 2 zusammengefasst.

Anforderungen an die Hydraulik-SchlauchleitungEmpfohlene Auswechselintervalle
Normale Anforderungen6 Jahre (Betriebsdauer einschließlich maximal 2 Jahre Lagerdauer)
Erhöhte Anforderungen, z. B. durch
  • erhöhte Einsatzzeiten, z. B. Mehrschichtbetrieb, oder kurze Taktzeiten der Maschine bzw. der Druckimpulse

  • starke äußere und innere (z. B. durch das Medium bedingte) Einflüsse, welche die Verwendungsdauer der Schlauchleitung stark reduzieren

  • hydraulische handgeführte Werkzeuge, z. B. mobile Scheren auf Schrottplätzen

2 Jahre (Betriebsdauer)

Tab. 2 Empfohlene Auswechselintervalle

Der genannte Richtwert für das Auswechselintervall von sechs Jahren für Hydraulik-Schlauchleitungen mit normalen Anforderungen beinhaltet eine maximale Lagerdauer von zwei Jahren (s. Abbildung 22).

Der Richtwert von zwei Jahren für Hydraulik-Schlauchleitungen mit erhöhten Anforderungen stellt die maximal zulässige Betriebsdauer dar.

Bei der Herstellung der Hydraulik-Schlauchleitung sollte der Hydraulik-Schlauch nicht älter als vier Jahre sein.

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Abb. 22
Empfehlung der Verwendungsdauer nach DIN 20066: 2012-01

Eine Verlängerung der genannten Richtwerte für Auswechselintervalle ist möglich, wenn

  • entsprechende Prüf- und Erfahrungswerte seitens des Maschinenherstellers, des Hydraulik-Schlauch- bzw. Hydraulik-Schlauchleitungsherstellers oder des Betreibers der Maschine vorliegen, die eine gefahrlose Weiterverwendung über die empfohlene maximale Verwendungsdauer zulassen, und

  • eine schriftlich dokumentierte Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung durch den Betreiber durchgeführt wurde, bei der auch Schutzmaßnahmen für den Fall des Versagens von Hydraulik-Schlauchleitungen berücksichtigt wurden,

    und

  • die Prüfungen auf den arbeitssicheren Zustand in angepassten, erforderlichenfalls verkürzten Zeitabständen durch zur Prüfung befähigte Personen erfolgen.

Aufgrund der Verlängerung der Auswechselintervalle darf keine gefährliche Situation entstehen, durch die Beschäftigte oder andere Personen verletzt werden können.

Versagen Hydraulik-Schlauchleitungen im Betrieb oder werden bei den wiederkehrenden Prüfungen häufiger Schäden oder Mängel festgestellt, so sollten neben der Erforschung der Ursachen auch die Prüfungs- und Auswechselintervalle verkürzt werden.

Für Hydraulik-Schlauchleitungen aus Thermoplasten oder metallische Hydraulik-Schlauchleitungen können andere als die oben genannten Richtwerte der Verwendungsdauer maßgebend sein.

4.5.2 Die Lagerung von Hydraulik-Schläuchen und -Schlauchleitungen

Bei der Lagerung von Hydraulik-Schläuchen und fertig konfektionierten Hydraulik-Schlauchleitungen sind Lagerbedingungen anzustreben, die die im Laufe der Zeit eintretende natürliche Alterung und die damit verbundene Änderung von Werkstoff- und Verbundeigenschaften möglichst gering halten.

Dazu sind folgende Hinweise zu geben:

  • Kühl, trocken und staubarm lagern (eine staubarme Lagerung kann z. B. durch Einschlagen in Plastikfolien erreicht werden).

  • Direkte Sonnen- oder UV-Einstrahlung vermeiden.

  • In der Nähe befindliche Wärmequellen abschirmen.

  • Lagertemperaturen unter -10 °C für Elastomere vermeiden (für Thermoplaste können andere Richtwerte maßgebend sein).

  • In unmittelbarer Nähe keine ozonbildenden Beleuchtungskörper oder elektrische Geräte mit Funkenbildung verwenden (Ozonbildende Beleuchtungskörper sind z. B. fluoreszierende Lichtquellen, Quecksilberdampflampen).

Als günstigste Lagerbedingungen sind Temperaturen zwischen +15 und +25 °C sowie eine relative Luftfeuchtigkeit unter 65 % anzusehen.

Hydraulik-Schläuche und -Schlauchleitungen dürfen auch bei der Lagerung nicht mit Stoffen in Kontakt kommen, die eine Schädigung bewirken können, z. B. Säuren, Laugen, Lösemittel. Ein Eindringen von Ozon oder anderen schädigenden Luftbestandteilen kann durch ein Verschließen der Enden oder durch Einpacken in Folie verhindert werden.

Sie sind spannungsfrei und liegend zu lagern. Bei Lagerung in Ringen darf der kleinste vom Hersteller für die Lagerung vorgesehene Mindestradius nicht unterschritten werden. Das Aufhängen von Schlauchrollen an Haken ist zu vermeiden.

Die Lagerzeit sollte bei Hydraulik-Schläuchen vier Jahre und bei Hydraulik-Schlauchleitungen zwei Jahre nicht überschreiten.