DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 4 - 4 Maßnahmen zum sicheren Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen

In diesem Kapitel werden Hilfestellungen und Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen aufgeführt. Diese sind aber keineswegs als abgeschlossene Liste zu betrachten. Der Betreiber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen ermitteln und umsetzen, um die sichere Verwendung von Hydraulik-Schlauchleitungen gewährleisten zu können.