DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Rutsch- und Sturzgefahren durch Hydraulik-Flüssigkeiten

  • Verunreinigung von Fußboden und Trittflächen mit Öl

    • Vermeidung von Leckagen durch planmäßige vorbeugende Instandhaltung

    • Durchführung von Prüfungen

    • Rechtzeitiger Austausch der Hydraulik-Schlauchleitungen

    • Sofortige Beseitigung von Ölverschmutzungen/Flüssigkeitsleckagen

    • Absperrungen/Warnhinweise bei nicht sofort zu beseitigenden Undichtheiten

    • Bereithalten von Bindemitteln für verschüttete/ausgelaufene Flüssigkeiten

    • Rutschhemmende Bodenbeläge

      Siehe Abschnitte 4.4, 4.5 und 4.6.1.