BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 3.1 - Erfassen vorhandener Gefahrstoffe

Zunächst einmal muss festgestellt werden, wie viele und welche Gefahrstoffe im Betrieb vorhanden sind. Diese oft recht mühsame Erfassung kann durch die Verwendung eines geeigneten Formulars erleichtert werden.

Im Anhang ist ein solches Formular zur Erfassung von Gefahrstoffen im Betrieb abgedruckt, das zur praktischen Anwendung beliebig kopiert werden kann. Nach der Produktbezeichnung wird die vollständige Anschrift des Herstellers oder Lieferanten eingetragen, was die spätere Anforderung von Informationen, wie z.B. Sicherheitsdatenblättern erleichtert. Durch die Gefahrenbezeichnung und die R-Sätze/H-Sätze wird die Art der Gefährdung festgehalten. Die Eintragungen zu Einsatzmenge, Lagermenge und Jahresverbrauch erlauben Rückschlüsse auf das Maß der Gefährdung. Die Notizen über den Verwendungszweck und die Verarbeitungsart erleichtern später die Entscheidung, ob der Gefahrstoff durch ein ungefährliches oder weniger gefährliches Produkt ersetzt werden kann, oder welche Schutzmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind.

Auf Grund der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 müssen ebenfalls enthalten sein: Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt, die Einstufung/gefährliche Eigenschaften und der Arbeitsbereich.

Sind alle Gefahrstoffe im Betrieb erfasst, ist zu prüfen, ob die einzelnen Gefahrstoffe tatsächlich benötigt werden. Gefährliche Stoffe und Zubereitungen sind möglichst durch ungefährliche oder weniger gefährliche zu ersetzen. Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe werden sachgerecht entsorgt.

Ein Verzicht auf gefährliche Stoffe erspart die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und reduziert damit den Arbeitsaufwand.