BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 1.2 - Neue Kennzeichnung nach GHS

GHS steht als Abkürzung für Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Hierdurch sollen Gefahrstoffe künftig weltweit gleich eingestuft und gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für so alltägliche Produkte wie Reinigungsmittel oder Lösungsmittel aus dem Handwerkerbedarf. Bislang gab es große Unterschiede. So konnte ein Produkt in der EU als "gesundheitsschädlich", in anderen Ländern als "giftig" gekennzeichnet oder auch gar nicht kennzeichungspflichtig sein. Auch die Unterschiede zwischen der Einstufung nach Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht werden mit der Einführung von GHS beseitigt.

Zum Umfang der neuen Kennzeichnung gehören:

  • Stoffname, Identifikationsnumer oder Name des Gemisches

  • Firmenanschrift

  • Nennmenge des Stoffes oder Gemisches

  • Gefahrenpiktogramme

  • Signalwörter (wie "Gefahr" oder "Achtung")

  • Gefahrenhinweise H-Sätze (entsprechen den bisherigen R-Sätzen)

  • Sicherheitshinweise P-Sätze (entsprechen den bisherigen S-Sätzen)

  • Eventuell ergänzende Hinweise

  • Produktidentifikation (zum Beispiel Indexnummer oder CAS-Nummer)

  • Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals

Konkrete Änderungen in der Kennzeichnung sind:

  • Neue Gefahrenpiktogramme lösen die orangefarbenen Gefahrensymbole ab (siehe Gegenüberstellung Seite 8).

  • Das Andreaskreuz als Gefahrensymbol für reizende beziehungsweise gesundheitsgefährliche Gefahrstoffe entfällt (siehe Gegenüberstellung rechts).

  • Die Kennbuchstaben (zum Beispiel F, F+, Xi, Xn etc.) entfallen.

  • Die Gefahrenbezeichnungen (zum Beispiel giftig, gesundheitsschädlich), die den Gefahrensymbolen zugeordnet waren, entfallen.

  • 28 Gefahrenklassen treten an die Stelle der bislang bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmale. Dadurch können zum Beispiel physikalisch-chemische Eigenschaften genauer beschrieben werden.

  • Es werden zwei neue Signalwörter, "Gefahr" und "Achtung", eingeführt. Sie kennzeichnen unterschiedlich hohe Gefährdungspotenziale von Gefahrstoffen, die das gleiche Gefahrensymbol tragen.

  • Es gibt neue Gefahrenklassen zum Beispiel "Gase unter Druck" oder "Akute Toxizität".

  • R- und S-Sätze werden ersetzt durch H- und P-Sätze (hazard and precautionary statements).

Beispielhafte Gegenüberstellung der Piktogramme

Bisherige GefahrensymboleNeue Gefahrensymbole
GefahrenbezeichnungSymbol mit KennbuchstabePiktogramm nach GHS
Hochentzündlich Leichtentzündlichccc_3600_07.jpgccc_3600_08.jpg Flamme
Bislang keine Entsprechungccc_3600_09.jpg Gasflasche
Sehr giftig Giftigccc_3600_10.jpgccc_3600_11.jpg Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Ätzendccc_3600_12.jpgccc_3600_13.jpg Ätzwirkung
Reizendccc_3600_14.jpgccc_3600_15.jpg oder ccc_3600_13.jpg
Gesundheitsschädlichccc_3600_14.jpgccc_3600_15.jpg oder ccc_3600_16.jpg
Bislang keine Entsprechungccc_3600_15.jpg Ausrufezeichen
Bislang keine Entsprechungccc_3600_16.jpg Gesundheitsgefahr
  • Einige Einstufungskriterien ändern sich.

    Beispiel: Der Flammpunkt als Entscheidungskriterium zwischen leicht entzündbaren und entzündbaren Flüssigkeiten wird von 21 °C auf 23 °C angehoben. Daher werden mehr Flüssigkeiten als bisher als "leicht enzzündbar" einzustufen sein.

In den Betrieben ergeben sich durch die Einführung der GHS-Kennzeichnung folgende Pflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

  • Sicherheitsdatenblätter überprüfen gegebenenfalls aktuelle Sicherheitsdatenblätter anfordern

  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen für den innerbetrieblichen Einsatz anpassen

  • Betriebsanweisungen überarbeiten

  • Unterweisungsinhalte anpassen

Übergangsfristen:

Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe (wie Aceton), ab 1. Juni 2015 auch Gemische (bisher Zubereitungen), wie Farben, Reinigungsmittel, nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden.

Hinweis: Seit dem 20. Januar 2009 können Chemikalien nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden. Das heißt zunehmend werden die vertrauten orangefarbenen Symbole und die R- und S-Sätze durch die neuen Kennzeichnungselemente ersetzt.

Außerdem: Gefahrstoffe, die bereits vor den oben genannten Stichtagen in den Verkehr gebracht und nach dem alten System eingestuft und gekennzeichnet sind, dürfen noch zwei Jahre ohne Umetikettierung verkauft werden. Diese Abverkaufsfrist endet am 1. Dezember 2012 für Stoffe und am 1. Juni 2017 für Gemische.

Beispieletikett: Entzündbare Flüssigkeiten (inkl. Erläuterung der Kennzeichnungselemente)

ccc_3600_17.jpg
ccc_3600_18.jpg
Bild 3 Plakat P12 - Gefahrstoffkennzeichnung am Arbeitsplatz