BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 4.2 - Technische Schutzmaßnahmen

Ist ein Ersatz der Gefahrstoffe nicht möglich, muss ein Kontakt mit dem menschlichen Körper auf andere Weise sicher vermieden werden, z.B. durch Anwendung des Gefahrstoffes in einer geschlossenen Apparatur.

Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung ätzender Geschirrspülmittel, die als Pulver und als Flüssigkeit angeboten werden. Die ätzenden Pulver müssen von Hand in die Spülmaschine gefüllt werden, wobei die Gefahr besteht, dass die Beschäftigten damit in Berührung kommen. Leicht können z.B. Partikel des Pulvers ins Auge geraten.

Diese Gefährdungen werden ausgeschlossen, wenn ein flüssiges Spülmittel verwendet und mit einer automatischen Dosiereinrichtung der Spülmaschine zugeführt wird. Eine Gefährdung ist dann nur noch beim Anschluss des Vorratsbehälters an die Dosieranlage gegeben.

Ein anderes Beispiel sind automatische Farbenmisch- und -abfüllanlagen, deren geschlossene Bauweise das Austreten von Lösemitteln und deren Dämpfen weitestgehend verhindert.

Auch andere Hilfsmittel können helfen, einen Kontakt zwischen Körper und Gefahrstoff zu vermeiden. So können z.B. flüssige Gefahrstoffe mittels eines Saughebers umgefüllt werden, wodurch das trotz Verwendung eines Trichters unsichere Umschütten vermieden wird (Bild 4).

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Grafik: BAuA, Dortmund
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Bild 4 Saugheber zum Umfüllen gefährlihcer Flüssigkeiten. (Foto: Bürkle GmbH, Lörrbach)

Entstehen bei der Verwendung eines Arbeitsstoffes gesundheitsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, so sind diese vorzugsweise an der Entstehungs- oder Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abzusaugen. Eine Absaugung kann z.B. erforderlich sein bei Farbspritzarbeiten oder der Holzbearbeitung. Die Absaugeinrichtung ist immer so anzuordnen, dass die Gefahrstoffe vom Körper des Beschäftigten weggesaugt werden und somit nicht in seinen Atembereich gelangen können (Bild 5).

Ist eine Absaugung nicht möglich oder werden solche Arbeiten nur in geringem Umfang durchgeführt, so ist mindestens für eine angemessene natürliche (Fenster) oder künstliche Belüftung des Raumes zu sorgen. Mit Ausnahme von Wasserstoff, der in Batterieräumen und -ladestationen auftreten kann, sind die im Einzelhandel vorkommenden Gase und Dämpfe schwerer als Luft. Die Abluft einer Be- und Entlüftungsanlage sollte also stets unten abgeführt, die Frischluft oben zugeführt werden. Zuweilen können Arbeiten mit Gefahrstoffen auch im Freien durchgeführt werden, z.B. das Einsprühen von Schuhen mit Lederspray.

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Bild 5 Die Wirksamkeit einer Absaugung hängt wesentlich von der Lage der Luftzu- und -abführung ab.

Sind solche technischen Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich, so ist auf eine ordnungsgemäße Benutzung und Funktionsweise zu achten. Außerdem sind diese Einrichtungen in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 3 Jahre auf Funktionstüchtigkeit und Wirksamkeit zu prüfen.