BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 4.1 - Gefahrstoffe - nötig oder vermeidbar?

Oberste Priorität hat immer ein Ersatz des Gefahrstoffes durch ein ungefährliches oder weniger gefährliches Produkt. Werden im Betrieb also Gefahrstoffe eingesetzt, so ist zu prüfen, ob sie für das Arbeitsverfahren notwendig sind, oder ob das Arbeitsziel nicht auch ohne sie erreicht werden kann, ggf. auch durch Änderung des Arbeitsverfahrens. Die Möglichkeit Gefahrstoffe zu ersetzen, bietet sich häufiger als allgemein angenommen, wie einige Beispiele zeigen:

  • Lacke und Farben auf Lösemittelbasis sind entzündlich und oft auch gesundheitsschädlich. Pinsel, die mit diesen Farben und Lacken in Berührung gekommen sind, müssen mit ebenfalls entzündlichen und gesundheitsschädlichen Lösemitteln gereinigt oder in solchen aufbewahrt werden. Dispersionslacke auf Wasserbasis sind ungefährlich, lassen sich mit Wasser verdünnen und haben den zusätzlichen Vorteil, dass die verwendeten Pinsel mit Wasser ausgewaschen werden können.

  • Die Fettfilter aus den Dunstabzugshauben von Küchen müssen mindestens alle zwei Wochen gereinigt werden. Oft werden sie mit entzündlichen und/oder gesundheitsschädlichen Kaltreinigern entfettet. Führt man die Reinigung öfter als vorgeschrieben durch, z.B. wöchentlich, so genügt es meist, die Filter in die Spülmaschine zu stellen; die Verwendung des Kaltreinigers ist dann überflüssig.

  • Überflüssig ist häufig auch der Einsatz ätzender Rohrreiniger. Mechanische Reinigungsverfahren mit Spirale und Saugglocke sind ungefährlich und schonen Abflüsse und Rohre.

  • Goldreinigungsarbeiten lassen sich sowohl mit einem Tauchbad, das sehr giftiges Natriumcyanid enthält, durchführen als auch mit einer Seifenlösung in einem Ultraschallbad.

  • Für die Fußbodenreinigung lassen sich z.B. auch Reinigungsmittel, die keine Gefahrstoffe sind, mit gleichem Reinigungsergebnis einsetzen oder der ätzende Fußbodenreiniger kann zumindest durch ein nur als reizend gekennzeichnetes und somit weniger gefährliches Produkt ersetzt werden.

Wichtig ist es, die Ersatzstoffprüfung bereits vor der Beschaffung eines Gefahrstoffes durchzuführen, und mit den Anwendern die Frage zu klären, ob es nicht auch ohne den Gefahrstoff geht oder ob zumindest ein weniger gefährliches Produkt eingesetzt werden kann.