DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Arbeitsbereich

Ein vom Hersteller (ggf. in Absprache mit dem Betreiber) festzulegender Bereich eines Vorbereitungsplatzes, auf dem Spritzlackierarbeiten durchgeführt werden dürfen. Die Festlegung erfolgt auf Grundlage der maximal zulässigen Fahrzeuggröße zuzüglich umlaufendem Bewegungsraum der Lackierpistole (in der Regel etwa 20 cm Abstand zum Fahrzeug/Fahrzeugteil).