DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Anhang A - Messung der Luftgeschwindigkeit

Die Messungen der Luftgeschwindigkeit sind ohne querschnittverringernde Objekte (Fahrzeuge, Personen usw.) durchzuführen.

Die Messfläche ist eine Ebene unmittelbar an der Absaugfläche des Vorbereitungsplatzes (horizontal oder vertikal), deren Abmessungen der auf allen Seiten um 0,25 m verkürzten belüfteten Fläche entsprechen (siehe Abb. A1 und A2).

Die Messfläche ist in N gleich große rechteckige Bereiche eingeteilt (Seitenlängen größer oder gleich 0,5 m und kleiner oder gleich 1,5 m).

Je ein Messpunkt liegt im Zentrum jeden Bereichs (einzelner Messpunkt).

Der Abstand zwischen den Messpunkten von zwei benachbarten Bereichen muss kleiner oder gleich 1,5 m sein.

Die Luftgeschwindigkeit muss an jedem Messpunkt in Strömungsrichtung gemessen werden, wobei der hier ermittelte Höchstwert zu verwenden ist.

Die an den Messpunkten und die durchschnittlich gemessenen Werte müssen den Anforderungen in Abschnitt 4.2 entsprechen.

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Abb. A.1 Messpunkte bei vertikaler Luftführung

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Abb. A.2 Messfläche bei horizontaler Absaugung (diagonale Luftführung)