DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 9 - 9 Gesundheitsschutz

Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen die Gesundheitsgefährdungen der Personen, die sich im Universal-Vorbereitungsbereich und in seiner Nähe aufhalten, ermittelt und alle gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

ANMERKUNG

Anhang F enthält ein Muster für eine Gefährdungsbeurteilung.

Der Arbeitgeber/Betreiber muss den Bedienpersonen die bei der Durchführung von Spritzlackierarbeiten erforderlichen persönlichen Schutzmaßnahmen entsprechend Abschnitt 3 der DGUV Regel 109-013 zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber/Betreiber müssen für den Universal-Vorbereitungsbereich im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung anlagen- und stoffbezogene Betriebsanweisungen erstellen.

ANMERKUNG

Die Anhänge C.1 und C.2 enthalten Beispiele für Betriebsanweisungen.

Reinigungsarbeiten mit organischen Lösemitteln dürfen nur in den Betriebsarten II oder III durchgeführt werden. Zu in Betrieb befindlichen Trocknungsgeräten muss ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden, oder die Abtrennungen müssen geschlossen sein.

Für Schleifarbeiten müssen Geräte mit integrierter Schleifstaubabsaugung verwendet werden.

Zur Vermeidung von Rutsch- und Stolpergefahren sollten Böden rutschhemmend und frei von Absätzen ausgeführt sein. Sämtliche Kabel und Schläuche müssen so verlegt werden, dass sie keine Stolpergefahr darstellen. Soweit möglich müssen Schlauchaufroller installiert werden.

Für Arbeiten in Höhen ab 1 m müssen geeignete Hilfsmittel (z. B. Podestleitern mit Geländer) zur Verfügung stehen.