DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information beschreibt Anforderungen an die Beschaffenheit und den sicheren Betrieb von Universal-Vorbereitungsbereichen für die Kfz-Reparaturlackierung,

  • die nach Veröffentlichung dieses Dokumentes errichtet und erstmalig in Betrieb genommen werden und

  • an denen neben den in der Vergangenheit üblichen Arbeiten Reinigen, Abkleben, Spachteln, Schleifen zusätzlich der Spritzauftrag von Füllermaterial sowie von Deck- und Klarlack erfolgen soll.

Soweit diese zusätzlichen Tätigkeiten in bereits bestehenden Anlagen (Altanlagen) durchgeführt werden sollen, müssen die Anlagen entsprechend den hier beschriebenen Anforderungen umgerüstet werden. Das gilt nicht, wenn die im Spritzbetrieb aufgetragene Füllermenge kleiner als 0,5 kg/Arbeitsschicht und Vorbereitungsplatz ist (siehe DGUV Regel 109-013, Abschnitt 3.1.2).

Zulässige Applikationsverfahren sind die branchenüblichen Sprühauftragsverfahren für die Kfz-Reparaturlackierung, insbesondere Luftspritzen und spritznebelreduzierte Verfahren, zum Beispiel HVLP (High Volume Low Pressure), siehe Abb. 2. Nicht zulässig sind Spritzlackierverfahren mit großer Wurfweite, z. B. das Airless-Spritzen.

An einzelnen Vorbereitungsplätzen des Universal-Vorbereitungsbereichs darf der Auftrag von

  • Füllermaterial für maximal 3 m2 lackierte Fläche sowie

  • Deck- und Klarlack für maximal 1 m2 lackierte Fläche

je Kfz erfolgen.

Diese DGUV Information gilt nicht für Vorbereitungsplätze, an denen ausschließlich Tätigkeiten ohne signifikante Gefährdungen durchgeführt werden, z. B.:

  • Maskieren und Demaskieren

  • Polierarbeiten

  • Schleifen mit integrierter Absaugung

  • Spachteln mit geringer Menge

  • Reinigen ohne organische Lösemittel

Vom Anwendungsbereich ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Anlagen, Verfahren oder Tätigkeiten:

  • Verarbeitung von Nitro-Kombilacken (> 5 Gew.-% Nitrozellulose)

  • Lackieranlagen (Kabinen und Stände) nach DIN EN 12215, DIN EN 13355

  • Lacktrockner nach DIN EN 1539

Bauliche Anforderungen an den Aufstellungsort des Universal-Vorbereitungsbereichs in einem Gebäude enthält unter anderem die DGUV Information 209-046.

ccc_3575_02.jpg

Abb. 2 Spritzlackieren mit HVLP-Pistole