DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 7.1 - 7 Brandschutz
7.1 Allgemeines

Die Eigenschaften der verwendeten Materialien (z. B. Spachtelmaterial, Beschichtungsstoffe, Reinigungsflüssigkeiten) und die häufig verwendete Trockenfiltertechnik für Lackaerosole führen zu einer Brandgefährdung. Daher sind der Arbeitsbereich und weitere 5 m um den Arbeitsbereich als feuergefährdeter Bereich festzulegen.

Folgende Zündschutzmaßnahmen sind in feuergefährdeten Bereichen zu treffen:

  • Elektrische Geräte und Installationen sind entsprechend Schutzart IP 54 (IR/UV-Strahler, siehe Abschnitt 8) auszuführen.

  • Verbot offener Flammen, funkenreißender Arbeiten und Rauchverbot

Bei der Auswahl von Brandmelde- und Löscheinrichtungen muss die DIN EN ISO 19353 beachtet werden. In der Regel ist die Ausrüstung mit Handfeuerlöschern entsprechend ASR A2.2 ausreichend. Feuerlöscher müssen gekennzeichnet werden (Abb. 8).

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Abb. 8 Kennzeichnung Feuerlöscher