DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Rückführung der Abluft (Umluftbetrieb)

Die technische Lüftung muss so gestaltet und konstruiert sein, dass die Abluft während der Applikation, der Reinigung mit Lösemitteln und der Abdunst- und Trocknungsphase nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn im Filtersystem Aktivkohlefilter eingesetzt werden.

Die Nutzung der technischen Lüftung im Umluftbetrieb als Raumheizung ist zulässig, wenn keine direkte Beheizung (siehe Abschnitt 5.1) eingesetzt wird. Vor Umschaltung auf Umluftbetrieb muss die technische Lüftung ausreichend mit Frischluft gespült werden.