DGUV Information 213-584 - Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 1 - Verfahren 01

Direktanzeigende, kontinuierliche Konzentrationsmessung von Kohlenstoffmonoxid mit einem nicht dispersiven Infrarot-Absorptionsfotometer (NDIR)

Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid in Arbeitsbereichen.

NameSynonymeCAS-NummerSummenformelMolmasse
KohlenstoffmonoxidKohlenoxid Kohlenmonoxid630-08-0CO28,01 g/mol

Es sind personenbezogene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.