DGUV Grundsatz 309-013 - Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Abgeleitete Anforderungen

(A) Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann sich auf mehrere Personen verteilen, z. B. auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Es wird empfohlen, dass die Fachkundigen eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin gemäß ArbMedVV oder Abschluss einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Fachhochschule oder Technikerschule.

Darüber hinaus müssen Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anhand dieses Grundsatzes nachgewiesen werden:

  • Nutzung von Informationsquellen zur Vibrationsbelastung, zum Beispiel Herstellerangaben und Datenbankwerte,

  • Vibrationsmesstechnik,

  • betriebliche Verhältnisse im Zusammenhang mit Vibrationsbelastungen (Betriebsanweisungen, Art und Anzahl der Arbeitsplätze...),

  • zu beachtende Vorschriften und Regelwerke,

  • Wirkungen von Vibrationen,

  • Beurteilung von Wechsel- oder Kombinationswirkungen,

  • Vibrationsschutzmaßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit,

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch die Ausbildungsinhalte in Abschnitt 3 vermittelt.

B) Fachkunde zur Durchführung von Vibrationsmessungen

Für Fachkundige für die Durchführung von Vibrationsmessungen wird ein Abschluss einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Fachhochschule oder Technikerschule empfohlen.

Darüber hinaus müssen entsprechend der Messaufgabe (GKV/HAV) Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anhand dieses Grundsatzes nachgewiesen werden:

  • für die Messung relevante Normen und Vorschriften (besonders ISO 2631-1:1997-05, DIN EN ISO 5349-1:2001-12, DIN EN ISO 5349-2:2015-12, DIN EN ISO 8041-1:2017-10),

  • Wirkungen von Vibrationen,

  • schwingungsrelevante Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie die dafür geltenden Vorschriften im Betrieb,

  • gegebenenfalls Erhebung von Daten zur Beurteilung möglicher Wechsel- oder Kombinationswirkungen.

Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch die Ausbildungsinhalte in Abschnitt 3 vermittelt.

Zur Durchführung von Vibrationsmessungen ist zudem der Fachbericht DIN SPEC 45674:2017-06 "Einwirkungen mechanischer Schwingungen auf den Menschen - Kenntnisse zur Durchführung und Bewertung von Messungen" zu beachten.