BbgGStV,BB - Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung

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§ 24 BbgGStV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung vom 12. Oktober 1994 (GVBl. II S. 948), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 23. März 2005 (GVBl. II S. 159) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 8. November 2017

Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung
Kathrin Schneider