DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Organisatorische Rahmenbedingungen für die betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE)

Für eine wirksame betriebliche psychologische Erstbetreuung müssen folgende organisatorische Rahmenbedingungen beim Unternehmen erfüllt sein:

Gefährdungsbeurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung sind traumatische Ereignisse zu berücksichtigen. Ergeben sich aus der Beurteilung mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten, müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden. Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich das betriebliche Konzept.

Betriebliches Konzept

Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz von betrieblichen Erstbetreuerinnen und -betreuern ist ein betriebsspezifisches Gesamtkonzept, das Ziele und Maßnahmen in den einzelnen Versorgungsphasen (siehe Verlaufsmodell, Seite 7) festlegt. Folgende Bausteine sollten darin enthalten sein:

  • Information und Unterweisung der Beschäftigten

  • innerbetriebliche Organisation: z.B. Verantwortlichkeiten, Einsatzkonzept der Erstbetreuerinnen und -betreuern, Ausstattung der Erstbetreuerinnen und -betreuern etc.

  • Notfallplan und Rettungskette

  • Kooperation mit Einrichtungen, in denen Betroffene weitergehend betreut werden können (z.B. Beratungsstellen, Kliniken)

  • Unterstützung bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • Betreuung der Betreuerinnen und Betreuer, z.B. Supervision, Psychosoziale Beratung

Weitere Informationen zu betrieblichen Betreuungskonzepten sind im Leitfaden für Aufsichtspersonen (DGUV Information 206-018 "Trauma - Psyche - Job") zu finden.

Anzahl der Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer

Die Anzahl der Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer richtet sich nach der potenziellen Anzahl und der möglichen Schwere der traumatischen Ereignisse sowie nach der Anzahl der Beschäftigten und der regionalen Verteilung der Dienststellen/Betriebsstandorte. Zu berücksichtigen ist auch die Verteilung der Arbeitszeiten, z.B. Schichtarbeit. Eine exakte Anzahl lässt sich nicht festlegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer einerseits nicht zu viele Einsätze, andererseits nicht zu wenige haben. Zu viele Einsätze führen zu einer Überforderung. Bei zu wenigen Einsätzen können die notwendigen Erfahrungen nicht gesammelt werden.

Empfohlene Ausstattung der Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer

Bei der Erstbetreuung kommt es im Wesentlichen darauf an, sich um Betroffene zu kümmern, mit ihnen zu reden und ihnen emotionalen Beistand zu geben. Grundsätzlich wird dafür keine besondere Ausstattung notwendig sein. Dennoch hat die Praxis gezeigt, dass es eine Reihe von Dingen gibt, die bei der Erstbetreuung unterstützen können. Welche davon regelmäßig mit in den Einsatz genommen werden, muss betrieblich abgestimmt werden.

Unterschieden werden muss zwischen Ausrüstungsgegenständen, die der Betrieb und die Erstbetreuerinnen und -betreuer zur Alarmierung und zum Erreichen des Ereignisortes benötigen und denen, die für die Betreuung selbst hilfreich sein können.

Mögliche Ausstattung im Rahmen der betrieblichen Organisation:

  • Diensthandy zur Alarmierung der Erstbetreuerinnen und -betreuer (personengebunden oder als Team-Handy)

  • Dienstwagen zum Erreichen des Einsatzortes und zum weiteren Begleiten des Betroffenen (ggf. Regelungen zur dienstlichen Nutzung von privaten KFZ.)

  • Warnweste oder -jacke mit Aufdruck "Erstbetreuer" und Unternehmenslogo

Mögliche Ausstattung für Einsatz:

  • Decke

  • Flaschen Wasser

  • Süßigkeiten

  • Tücher (Taschentücher, feuchte Tücher)

  • Faltblatt mit betrieblichem Vorgehen und konkreten Ansprechpersonen

  • Faltblatt mit außerbetrieblichen Hilfsmöglichkeiten

  • Notfallkarten zur Übergabe an Polizei

  • Schreibblock, Kugelschreiber

  • Igelball, Knetball oder ähnliches