DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 2 - 2 Psychotrauma - die psychische Verletzung

Ein Psychotrauma ist eine psychische Verletzung, eine seelische Wunde. Sie kann entstehen, wenn Menschen eine außergewöhnliche, nicht alltägliche Belastungssituation erleben, die ihre psychischen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt (vgl. Fischer & Riedesser, 2009).

Das Spektrum traumatischer Ereignisse im Arbeitskontext ist groß. Typische Ereignisse sind beispielsweise Betriebsunfälle, tätliche Übergriffe, Überfälle, Bedrohungen, Verkehrsunfälle, Rettungseinsätze.

Von alltäglichen psychischen Belastungssituationen und Stress unterscheiden sich traumatische Ereignisse dadurch, dass die Betroffenen Angst, Hilflosigkeit und Kontrollverlust erleben (vgl. Fischer und Riedesser, 2009). Typische Reaktionen nach einem traumatischen Ereignis sind:

  • veränderte Wahrnehmung, z.B. veränderte Zeitwahrnehmung, Wahrnehmung des Geschehens wie von außen, Wahrnehmen nur weniger Einzelheiten ("Tunnelblick")

  • Gefühle von Betäubung und Unwirklichkeit, z.B. das Ganze wie im Film erleben, die eigene Person wird als fremd wahrgenommen

  • Gefühl, ausgeliefert zu sein, die Kontrolle verloren zu haben

  • ausgeprägte Körperreaktionen: Herzrasen, Schwindel, Schwitzen, Übelkeit etc.

  • innerlicher Rückzug, z.B. wie unter einer Glocke sitzen

  • Einschränkung von Aufmerksamkeit und Konzentration

Die Reaktionen treten in der Regel bereits während oder kurz nach dem Ereignis auf. Jeder Mensch erlebt traumatische Ereignisse anders. Auch die Reaktionen darauf sind sehr unterschiedlich. Bei den meisten Betroffenen klingen die Reaktionen nach Stunden oder wenigen Tagen ab. Jedoch können die Beschwerden auch chronifizieren und zu erheblichen Beeinträchtigungen - wie z.B. einer Posttraumatischen Belastungsstörung, Depression oder auch zu körperlichen Erkrankungen führen -, die auch zeitlich verzögert auftreten können.