DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Anforderungen an externe Leistungserbringer

Externe Leistungserbringer können auf zwei Arten im Feld der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung tätig werden; sie können einerseits in der Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und -betreuern aktiv sein und andererseits selbst als betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer auftreten. Um die hier beschriebenen Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung einzuhalten, sind folgende Anforderungen seitens externer Dienstleister zu erbringen:

In der Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern

  • Voraussetzungen in der Organisation der Ausbildung

    • Voraussetzung für Schulungen unter Vorgabe s. Abschnitt 3.3 /Rahmenbedingungen

    • Institution muss sicherstellen, dass die eingesetzten Dozenten die erforderliche Qualifikation haben.

  • Voraussetzungen bei den Dozenten

    • Universitäts-Diplom oder Master in Psychologie oder gleichwertiger Universitätsabschluss im Bereich Pädagogik, Sozialwissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Medizin

    • Weiterbildung im Bereich Notfallpsychologie

    • mindestens 3-jährige Erfahrung in der psychologischen Erstbetreuung oder in der Behandlung Traumatisierter

    • Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

    • regelmäßige Fortbildung und Kenntnis des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Diskussion zu dem Thema

    • Branchenkenntnisse sowie Kenntnisse über spezifische Konzepte der Organisationen, für die sie die Ausbildung durchführen.

In der Durchführung betrieblicher psychologischer Erstbetreuung

Betriebliche psychologische Erstbetreuung muss von Personen erfolgen, die mindestens nach den hier beschriebenen Grundsätzen ausgebildet (s. Abschnitt 3.3, Ausbildungsinhalte und Abschnitt 3.5, Voraussetzungen bei den Dozenten) und ausgewählt (Abschnitt 3.2, Eignung betrieblicher psychologischer Erstbetreuerinnen und -betreuer) wurden.