DGUV Information 202-051 - Feueralarm in der Schule

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Abschnitt 1 - Ein Alarmplan für Schulen

"Wir haben die Absicht, für unsere Schule einen Alarmplan zu erstellen. Bitte senden Sie uns einen Musterplan zu!"

Solche und ähnliche Anfragen gehen immer wieder bei Unfallversicherungsträgern, Feuerwehren oder Gemeinden ein. Und immer wieder ist die Antwort unbefriedigend. Warum eigentlich?

Ein Alarmplan ist eine Zusammenfassung von Anweisungen und Ratschlägen für das Verhalten im Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen. Er muss für den Gefahrenfall alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten. Des weiteren erscheint es zweckmäßig, im Rahmen des Alarmplanes auch Anweisungen für die Brandverhütung zu geben. Bei all diesen Punkten müssen die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Wer das alles bedenkt, versteht, warum es kein für alle gültiges Muster geben kann.

Es bleibt die Frage, nach welchen Kriterien dann vorgegangen werden soll.

Folgendes steht zur Verfügung:

  • Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen u. a. der zuständigen Landesbehörde.

  • Die DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen", die auch für Schulen gilt.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände" ASR A2.2.

  • Die hier vorgelegte Broschüre.

  • Nicht zuletzt sollen in den Alarmplan aber stets auch die Erfahrungen von der letzten Alarmübung einfließen, denn ein Alarmplan ist nie endgültig, er muss immer wieder fortgeschrieben werden.

Grundsätzliches

Der Alarmplan einer Schule kann nicht von einer Person allein erarbeitet werden.

Folgender Personenkreis sollte beteiligt sein:

  • Schulleiterin bzw. Schulleiter

  • Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • die örtliche Feuerwehr/Brandschutzdienststelle

  • Sachkostenträger (Gemeinde, Landkreis o. ä.).

Es empfiehlt sich, vor der Erstellung des ersten Entwurfs eine gemeinsame Begehung des Hauses durchzuführen.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus den Teilen A, B und C.

Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen, die sich in der Schulanlage aufhalten - auch wenn sie sich nur kurzzeitig dort befinden (z. B. Besucherinnen und Besucher, abholende Eltern).

Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig, also nicht nur vorübergehend, in einer baulichen Anlage aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler).

Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Schulleitung, Hausmeisterin bzw. Hausmeister, beauftragte Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler).