DGUV Grundsatz 306-001 - Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Früherkennung

Fälle mit erhöhtem Risiko bzw. konkreten Anhaltspunkten für eine psychische Gesundheitsstörung müssen frühzeitig erkannt werden, um schnell eine gezielte Befundung/Diagnostik durchzuführen und damit die psychotherapeutische Behandlung einzuleiten.

Indikatoren dieser Fallidentifikation sind

  • einschlägige psychische Symptome bzw. Verdachtsdiagnosen,

  • typische Unfallhergänge, die generell geeignet sind, psychische Gesundheitsstörungen zu verursachen,

  • verzögerte bzw. komplizierte Heilverläufe,

  • Scheitern einer Belastungserprobung,

  • persönliche belastende Kontextfaktoren,

  • schwere Berufskrankheiten mit Todesgefahr, Langzeitfolgen oder schweren Verläufen.

Der Früherkennung psychischer Störungen dient auch der Einsatz des Freiburger Screening Questionnaire FSQ in den BG-Unfallkliniken. Hier werden Versicherte mit gravierenden körperlichen Verletzungen bereits im Rahmen der akutstationären Behandlung durch die psychologischen Dienste der Kliniken zum subjektiven Erleben der Unfallsituation und etwaigen psychischen Belastungen strukturiert befragt. Daneben kommen auch andere Früherkennungsinstrumente (z. B. Kölner Risikoindex) in der Praxis zur Anwendung.