DGUV Grundsatz 306-001 - Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation

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Abschnitt 5.1 - 5 Tertiärprävention/Rehabilitation
5.1 Ausgangslage

Zum Spektrum unfallbedingter psychischer Störungen gehören vor allem akute Belastungsreaktionen, Anpassungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen, aber auch depressive Episoden und somatoforme (Schmerz-)Störungen.

Vorrangiges Ziel der Rehabilitation ist es, durch frühzeitiges Erkennen, rasches Handeln und aktives Steuern der Heilbehandlung die Entwicklung oder Chronifizierung einer psychischen Störung zu verhindern und die Teilhabe zu sichern. Die schnelle und rechtzeitige therapeutische Hilfe bzw. Behandlung hat stets Vorrang vor einer komplexen Kausalitätsprüfung.

Bei Arbeitsunfällen ohne primären Körperschaden ist die Art und Schwere des Ereignisses (z. B. Überfahrtrauma bei Lokführern und Raubüberfall im Handel) ein wichtiges Indiz für die Gefährdung und damit Ansatz für die Intervention. Nach Arbeitsunfällen, Schulunfällen und Berufskrankheiten mit schweren bzw. dauerhaften körperlichen Auswirkungen steht naturgemäß zunächst die unfallchirurgische Akutbehandlung bzw. die körperliche Genesung im Zentrum der Maßnahmen. Das psychische Erleben und Verarbeiten des Ereignisses machen sich, ebenso wie wichtige psycho-soziale Kontextfaktoren, häufig erst in einem späteren Stadium in Form behandlungsbedürftiger psychischer Gesundheitsstörungen bemerkbar.

Bei Ereignissen mit hohem psychischen Traumatisierungspotenzial hat die Mehrzahl der Betroffenen keine dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Einige Personen entwickeln aber psychische Symptome, welche eine frühzeitige, professionelle psychotherapeutische Behandlung erfordern.