DGUV Information 205-027 - Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr

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Abschnitt 5 - 5 Einsatznachbereitung

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin und seine oder ihre Führungskräfte sind aufgefordert, die Meldungen/Hinweise oder Erklärungen der betroffenen Einsatzkräfte ernst zu nehmen. Nachteilig wirkt sich eine pauschalierende Verharmlosung solcher Ereignisse aus. Gerade im Hinblick auf eine mögliche quantitative und/oder qualitative Zunahme solcher Ereignisse sollte sensibel reagiert werden.

Die Einsatzkräfte sollten positiv motiviert werden, ihre Erlebnisse und Erfahrungen zu artikulieren. In der Nachbereitung soll daher den Akteuren Raum zum Bericht gegeben werden. Eine mehr oder weniger einseitige Beschreibung der Situation aus Sicht der Führungskraft ohne Berücksichtigung der Einsatzkräfte führt in der Regel zu keiner effizienten Aufbereitung des Geschehnisses.

Ist es bei einem Einsatz zu einem Übergriff auf Einsatzkräfte gekommen, soll dies unmittelbar nach dem Einsatzende durch die Führungskraft (Team-, Zug-, Wachführer bzw. -führerin etc.) nachbesprochen werden. Durch die unmittelbare Nähe zum Ereignis und die Umstände sind bei allen Beteiligten noch die Erfahrungen präsent.

In der Einsatznachbereitung sollen auch Möglichkeiten und Optionen einer verbesserten Eigensicherheit aufgegriffen und thematisiert werden. Dies sichert für zukünftige Situationen eine angemessene Reaktion und sensibilisiert auch Kolleginnen und Kollegen für ähnliche Ereignisse.

Die Führungskräfte sind ggf. in internen Fortbildungen auf die Thematik zu schulen. Einsatznachbesprechungen sind probates Mittel des Führungsprozesses in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und sollten somit auch integraler Bestandteil der Führungskräfteausbildung sein.

Als Unternehmer und Unternehmerin ist es Ihre Pflicht, dass Übergriffe mit erkennbaren Verletzungen und Traumatisierungen als Arbeitsunfall im Verbandbuch eingetragen und dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch eine Unfallanzeige gemeldet werden, insbesondere wenn diese eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge haben. Stellen Sie bzw. ihre Organisation bzw. Behörde konsequent Strafanzeige gegen die Tatperson(en).

Das Ereignis sollte in den jeweils in den Organisationen bestehenden Dokumentationsformen (Einsatzbericht, Wachbuch etc.) schriftlich festgehalten werden. Dabei sind Ort und Ereignis und die betroffenen Einsatzkräfte zu notieren.

Treten im Verlauf der nachfolgenden Zeit sichtbare/deutliche Signale einer Verhaltensänderung bei den betroffenen Einsatzkräften auf, muss die Führungskraft über die Einleitung von Einsatznachsorge-Maßnahmen entscheiden. Unter Umständen ist eine längerfristige therapeutische Maßnahme notwendig. Die Führungskraft motiviert und unterstützt die Einsatzkräfte, solche Angebote anzunehmen. Die Einsatzkräfte stehen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie können sich an ihren zuständigen Unfallversicherungsträger wenden und um Unterstützung nach Übergriffen bitten.

Grundsätzlich gilt für eine Einsatznachbesprechung:

  • Berücksichtigung aller beteiligten Einsatzkräfte.

  • Die Teilnahme ist freiwillig.

  • Die Nachbereitung soll nach Einsatzende bzw. Schichtende durchgeführt werden.

  • Auch die unmittelbaren Führungskräfte sollten teilnehmen.

  • Die Einsatznachbesprechung ist als Gruppengespräch ausgelegt und von Respekt und Achtung des Gegenüber geprägt.

  • Die Dauer sollte nicht mehr als 30 Minuten umfassen.

Wird aus dem Kreis der Einsatzkräfte der Wunsch nach weitergehender Hilfe formuliert, hat die Führungskraft die organisationsspezifischen Standards zur Einsatznachsorge einzuleiten.

ccc_3562_01.jpgPsychotherapeutenverfahren der DGUV
Das Psychotherapeutenverfahren der DGUV dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.

Geeignete Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden Sie unter: ccc_3562_05.jpghttp://lviweb.dguv.de/faces/P?_adf.ctrl-state=iqqryl540_3

Darüber hinaus bieten auch bereits viele Dienststellen, Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen interne Hilfsmöglichkeiten an.

Literatur

  1. 1.

    Schmidt et. al.

    ccc_3562_05.jpg "Gewalt gegen Rettungskräfte - Bestandsaufnahme zur Gewalt gegen Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen" Ruhr Universität Bochum / Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

  2. 2.

    ccc_3562_05.jpg "Gewaltprävention- ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!"

    Prävention in NRW Nr. 37: Aachener Modell

  3. 3.

    ccc_3562_05.jpg "Prävention und Umgang mit Aggression und Gewalt"

    Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF Bund) in der Bundesrepublik Deutschland - Arbeitskreis Rettungsdienst (AK-R), November 2013

  4. 4.

    Dressler

    "Gewalt gegen Rettungskräfte - Eine kriminologische Großstadtanalyse"

    Kriminalwissenschaftliche Schriften Band 54, LIT VERLAG Dr.W. Hopf Berlin 2017, ISBN 978-3-643-13681-7

  5. 5.

    European Agency for Safety and Health at Work (2010)

  6. 6.

    Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

    ccc_3562_05.jpgwww.gda-psyche.de

  7. 7.

    Esser

  8. 8.

    Heinemann

    ccc_3562_05.jpg "Behinderungen und Angriffe bei Rettungseinsätzen"

Weiterführende Informationen

ccc_3562_05.jpg DGUV Information 206-017

"Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen"

ccc_3562_05.jpg "Sicherheit und Gewaltprävention in Kommunalverwaltungen"

komba Gewerkschaft nrw / Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

ccc_3562_05.jpg "Gewalt gegen Einsatzkräfte"

Positionspapier, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di, 2016

ccc_3562_05.jpg "Gewalt gegen Einsatzkräfte"

FeuerwehrReport 32, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di, 2016