DGUV Information 205-027 - Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr

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Abschnitt 1 - 1 Einführung

Warum ist diese DGUV Information notwendig und was nutzt sie?

Mit dieser DGUV Information sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Das Arbeitsschutzgesetz bzw. die DGUV Vorschrift 1 überträgt Ihnen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Einsatzkräfte (dazu zählen sowohl Beschäftige als auch ehrenamtlich tätige Personen) zu sorgen. Neben weiteren Verpflichtungen 1) zählt dazu auch, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Das bedeutet für Sie: Auch für den Fall, dass Ihre Einsatzkräfte beschimpft, bedroht oder gar körperlich angegriffen werden, müssen Sie bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben. Ihren Einsatzkräften soll dadurch ermöglicht werden, diese Gefährdungen körperlich und seelisch unbeschadet zu meistern. Die Folgen von - auch bereits verbalen - Übergriffen auf die Einsatzkräfte dürfen, wie neue Erkenntnisse aus der Gewaltforschung zeigen, nicht unterschätzt werden. Die erlebten körperlichen und seelischen Reaktionen auf verbale und physische Gewalt reichen von einer akuten Belastungsreaktion bis hin zur Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). In der Folge können dadurch häufig Fehlzeiten steigen oder es kommt vermehrt zu Fehlern im Arbeitsprozess. Dadurch sinkt die Motivation für die Tätigkeit zum Teil stark ab, mit der Folge, dass es bis zu einem Berufswechsel oder einer Berufsunfähigkeit bzw. dem Austritt aus der Organisation führen kann. Betriebswirtschaftlich entstünde nicht nur ein Schaden durch Kranken- bzw. Fehlzeiten, sondern auch durch Qualitäts- und Wissensverlust beim Ausfall von geschulten und erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Daher ist es für Sie wichtig, die Einsatzkräfte auf kritische Situationen vorzubereiten und sie präventiv, wie auch im Nachgang zu unterstützen. Erhalten Sie Kenntnis von Konfliktsituationen, bei denen Ihre Einsatzkräfte bedroht oder gar angegriffen wurden oder sich bedroht fühlten, so müssen Sie als Leitungs- und Führungskraft diese ernst nehmen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst auch, dass Sie spezifische Qualifizierungsmaßnahmen, Handlungsstrategien sowie Hilfsangebote für betroffene Einsatzkräfte festlegen bzw. bereithalten.

Ihre Verpflichtung, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, ergibt sich auch durch die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Seit 2013 sind Sie verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie für die physische und die psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung gering gehalten werden.

Sie haben durch eine Beurteilung der Gefährdungen, die sich insbesondere auch aus psychischen Belastungen ergeben, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln. Aus diesem Grund wird auch im Arbeitsprogramm "Psyche" 2) der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in den Jahren 2015 - 2018 verstärkt der betriebliche Umgang mit traumatischen Ereignissen durch schwierige, möglicherweise aggressive und/oder handgreifliche Personen in den Fokus des Aufsichtshandelns der Unfallversicherungsträger gerückt.

Diese DGUV Information gibt Ihnen Hinweise und Tipps, wie Sie den Einsatzbetrieb so organisieren können, dass Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen bzw. nicht eskalieren. Es geht dabei stets darum, Übergriffe von vorneherein zu verhindern bzw. die negativen psychischen und physischen Folgen von Übergriffen bei Ihren Einsatzkräften zu minimieren.

ccc_3562_01.jpgDefinition von Gewalt am Arbeitsplatz
Die Europäische Union hat Gewalt am Arbeitsplatz definiert als "Vorfälle, bei denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder auf dem Weg von und zu dieser missbraucht, bedroht oder angegriffen werden, inklusive der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Drohung gegen ihre Sicherheit, Wohlbefinden und Gesundheit." 3)

Ihre grundsätzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz sind im Arbeitsschutzgesetz und in der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sowie in der Regel dazu (DGUV Regel 100-001) beschrieben.

European Agency for Safety and Health at Work (2010): S. 16