DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Anhang 6 - Hinweise zur Einrichtung von Außenstationen

1. Allgemeines

Entsprechend der Einsatzart und den räumlichen Möglichkeiten muss der Unternehmer alle notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung geeigneter Außenstationen treffen. Koordinierungsmaßnahmen zur räumlichen Aufteilung, zum zeitlichen Ablauf und zur Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen sind rechtzeitig und umfassend zu regeln. Am Beispiel der Einsatzart "Holzlogging" werden nachfolgend grundsätzliche Anforderungen dargestellt.

2. Außenstation

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Notwendige räumliche Aufteilung zum sicheren Betreiben einer Außenstation

  • Lastablageort

  • ausreichend tragfähige Straße für Fahrzeuge

  • Anflugraum, Wenderaum, Abflugraum für den Hubschrauber

  • Sicherheitszone für Bodenpersonal im Gefahrenfall

  • Bereich zur Ablage der notwendigen Anschlagmittel

  • Hubschrauberlandeplatz mit Tank- und Servicestation

  • Kraftstofflagerplatz

  • wenn vorhanden, Werkstattraum und Lager für Flugbetriebsmaterial

  • Abstellplatz für Fahrzeuge

  • Aufenthaltszone für Unbeteiligte

Allgemeine Sicherheitsregeln

  • In den räumlich abgeteilten Bereichen (z. B. Lastaufnahme- oder -ablageort) haben sich nur Personen aufzuhalten, die mit dem Transportvorgang unmittelbar beschäftigt sind.

  • Drittpersonen müssen sich außerhalb der notwendigen Absperrungen in einem sicheren Bereich oder Raum aufhalten.

  • Bei Notwendigkeit sind Sicherungsposten zur aktiven Durchsetzung der Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen.

  • Gegenstände, aufzunehmende Außenlasten oder lose Vegetation, die durch den Rotorabwind aufgewirbelt werden könnten, müssen gesichert oder entfernt werden.

  • Fahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.

  • Feuerstellen oder offene Flammen sind zu verbieten.

2.1 Außenstation - Verhalten am Lastaufnahmeort

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Der Vorgang der Lastaufnahme kann in äußerst schwierigem Gelände notwendig werden. Dazu zählen insbesondere steiles Gelände, glitschiger Boden, Geröllflächen und jede Art von Hindernissen. Aber auch durch die eigentliche Tätigkeit werden weitere Gefährdungen wie Lärm oder das Aufwirbeln von Staub wirksam. Diese Arbeitsumgebung erfordert das unbedingte Einhalten von Verhaltensregeln.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Gefährdungen, die von der Arbeitsumgebung ausgehen, dauernd erfassen (Gelände, Boden, Bodenbedeckung, Baumbestand, fallende Gegenstände) und die Verhaltensweise darauf abstimmen

  • Persönliche Schutzausrüstung/auffällige Arbeitskleidung tragen

  • Drittpersonen aktiv fernhalten

Vor dem Anflug des Hubschraubers

  • Arbeitsablauf vor dem Anflug des Hubschraubers erkennen, durchdenken und bestimmen

  • Sicherheitsraum und Fluchtwege je nach erwartetem Anflug erkennen und festlegen

  • festen und sicheren Standplatz einnehmen

  • vorbereitende Arbeiten, insbesondere das Anbringen der Anschlagmittel an der Last, abschließen

Beim Anflug des Hubschraubers

  • Blick in Richtung des Hubschraubers bzw. in den Kronenraum der stehenden Bäume richten

  • vor allem Lasthaken und leere Anschlagmittel, die sich im Lasthaken befinden, beobachten und sicher greifen

  • auf herunterfallende Äste oder aufgewirbelte Gegenstände achten

  • mit hoher Geschwindigkeit eintreffenden Lasthaken zuerst auf dem Boden aufsetzen lassen und dann sicher greifen

Nach dem Anschlagen der Last

  • Sofort den Sicherheitsraum aufsuchen, nie unter der Last stehen bleiben.

  • Immer quer zum Hang oder hangaufwärts - nie hangabwärts - in Sicherheit bringen. Der Rückzugsweg bzw. Fluchtweg muss entgegengesetzt zur Lastbewegung und der Abflugrichtung des Hubschraubers liegen.

  • Alle Personen müssen möglichst direkt den gleichen Sicherheitsraum aufsuchen und dürfen nicht in verschiedene Richtungen weggehen.

Aufziehen der Last und Wegflug

  • Das Kommando zum Anheben der Last erst erteilen, wenn keine Personen durch das Aufziehen der Last gefährdet werden können.

  • Vom Anheben der Last bis zum Wegflug sind der Gefahrenraum und die Last zu beobachten. Besonders ist auf herunterfallende Gegenstände zu achten (Äste, Kronenteile, umstürzende Bäume, Lastteile).

  • Insbesondere muss auf den beabsichtigten und ordnungsgemäßen Sitz der Anschlagmittel geachtet werden.

  • Bei Notwendigkeit ist ein eindeutiges Kommando zum Beenden des Lastaufzuges zu geben.

  • Es darf erst weitergearbeitet werden, wenn der Wegflug erfolgt ist.

2.2 Außenstation - Verhalten am Lastablageort

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Für den Lastablageort gelten die gleichen Verhaltensregeln wie am Lastaufnahmeort.

Voraussetzung für sicheres Arbeiten ist eine genügend große und geeignete Ablagefläche. Dadurch wird vermieden, dass unnötig hohe oder unübersichtliche Flugpolder entstehen. Bei Notwendigkeit sind mehrere Lastablageorte zu bestimmen.

Um einen Blickkontakt zwischen dem Piloten und dem Flughelfer am Boden sicherzustellen, sollten der Sicherheitsraum und auch die Ablagestelle der Anschlagmittel auf der Pilotenseite des Hubschraubers angelegt sein. Der Fluchtweg zum Sicherheitsraum muss ständig freigehalten werden.