DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Abschnitt 6.9 - 6.9 Foto- und Filmflüge

Foto- und Filmflüge sind Flüge, bei denen mittels Bildaufzeichnungsgeräten Aufnahmen als Bild oder Bildsequenz erstellt werden.

Zusätzliche Ausrüstungen

Zur Befestigung der Aufnahmegeräte am Hubschrauber kommen stabilisierende Einrichtungen zum Einsatz. Diese können mit luftfahrtrechtlichen Zulassungen versehen sein.

Flugbetrieb

Können die Bild- oder Bildsequenzaufnahmen nur bei geöffneter Tür stattfinden, muss der Hubschrauber dafür geeignet sein (Herstellerfreigabe). Zusätzliche Personen im Innenraum sind mit einsatzspezifischer persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) und Kommunikationseinrichtungen auszustatten.

Weitere Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.