DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Flüge mit Schüttgütern

Flüge mit Schüttgütern sind in der Regel Außenlastflüge, bei denen Feststoffe (Kalk, Düngemittel, Sämereien, Granulate, Impfköder usw.) ausgebracht werden.

Zusätzliche Ausrüstungen

Für die Ausbringung der Feststoffe können z. B.:

  • Streubehälter für Kalk, Dünger, Sämereien und Granulate,

  • Abwurfeinrichtungen für Impfköder und

  • fest eingebaute Streuanlagen

zum Einsatz kommen. Kraftbetriebene Ausbringeinrichtungen können dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie unterliegen. In diesen Fällen sind eine Konformitätserklärung und eine Kennzeichnung (CE-Zeichen) notwendig.

Die Befestigung sollte so am Hubschrauber erfolgen, dass sich der eigentliche Behälter nicht im Bereich des maximalen Downwash (etwa bei 1,5-fachem Rotordurchmesser) befindet.

Zusätzliche Sichthilfen (wie Spiegel- oder Kamerasysteme) ermöglichen den visuellen Kontakt und eine regelmäßige Beobachtung der Funktion der Ausbringeinrichtungen.

Besteht die Möglichkeit, dass die maximale Tragfähigkeit des Hubschraubers durch die Aufnahme einer Ausbringeinrichtung überschritten werden kann, muss ein für den Hubschrauberführer sichtbares System zur Lastbestimmung vorhanden sein.

Flugbetrieb

Um das Verklumpen bzw. Verstopfen der Ausbringeinrichtung zu vermeiden, müssen die Feststoffe entsprechend den Herstellerangaben gelagert und trocken verarbeitet werden. An der eigentlichen Beladestelle der Behälter ist nur die Menge vorzuhalten, die für den unmittelbaren Fortgang der Arbeiten notwendig ist. Bei der Beladung der Behälter mit Sackware ist sicherzustellen, dass entleerte Säcke oder andere Transportbehältnisse nicht durch den Downwash des Hubschraubers umherfliegen und den sicheren Flugbetrieb gefährden.

Beschäftigte, die vom Unternehmer mit dem Betreiben von Erdbaumaschinen (z. B. Radlader) zur Beladung der Behälter bestimmt werden, müssen dafür ausreichend qualifiziert sein.

Zum Zeitpunkt des Lastabsetzens bzw. Lastaufnehmens beim Kübelwechselverfahren mit Bügel und Haken dürfen sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.

Weitere Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.