DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Betankungsplätze

Betankungsplätze müssen so gestaltet und angeordnet sein, dass Flugkraftstoffe sicher gelagert und Hubschrauber sicher betankt werden können.

Die Ausmaße müssen folgende Schutzabstände gewährleisten:

  • 10 m zwischen Bauwerken und Tankeinrichtung

  • Sicherheitsabstand von 5 m zwischen dem Hauptrotorkreis oder dem Heck des Hubschraubers und der Tankeinrichtung

Sie müssen mit Feuerlöschern in einer Menge ausgerüstet sein, die mindestens 18 Löschmitteleinheiten (LE) entspricht.