Abschnitt 5.4 - 5.4 Betankungsplätze
Betankungsplätze müssen so gestaltet und angeordnet sein, dass Flugkraftstoffe sicher gelagert und Hubschrauber sicher betankt werden können.
Die Ausmaße müssen folgende Schutzabstände gewährleisten:
10 m zwischen Bauwerken und Tankeinrichtung
Sicherheitsabstand von 5 m zwischen dem Hauptrotorkreis oder dem Heck des Hubschraubers und der Tankeinrichtung
Sie müssen mit Feuerlöschern in einer Menge ausgerüstet sein, die mindestens 18 Löschmitteleinheiten (LE) entspricht.