
Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten (DGUV Information 209-088)
Anhangteil
Anhang 8 – Muster-Explosionsschutzdokument
Explosionsschutz-Dokumentation eines Reinigungsarbeitsplatzes nach GefStoffV § 6 | ||||||
1 Allgemeine Angaben | ||||||
Angabe des Betriebs | Fa. Max Mustermann Metallbau, Musterallee 1, Musterstadt | |||||
Angabe des Betriebsteils Arbeitsbereich | Werkstatt, Halle 1 | |||||
Verantwortliche(r) für den Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich Erstellungsdatum: Erstellt von: Anhänge | Max Mustermann | |||||
Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Begebenheiten | Der Reinigungsplatz ist in einem abgetrennten Raum (Fläche: 40 m2, Höhe: 4,50 m) mit Objektabsaugung und raumlufttechnischer Anlage eingerichtet (siehe Zonenplan in der Anlage 1 dieses Explosionsschutzdokuments). Weitere Tätigkeiten mit Lösemitteln außer den hier beschriebenen Tätigkeiten am Reinigungsarbeitsplatz finden nicht statt. | |||||
Verfahrensbeschreibung | An dem Reinigungsplatz werden Metallkleinteile in einem speziellen Waschbehälter (Reinigungsbehälter aus Metall mit selbstschließendem Deckel, 10 Liter Inhalt) in den darin befindlichen Reiniger getaucht und werden dann mittels Pinsel gereinigt. Die Teile tropfen anschließend kurze Zeit über dem geöffneten Behälter ab. Danach werden die lösemittelfeuchten Teile und der lösemittelfeuchte Pinsel neben dem Reinigungsbehälter abgelegt. Es wird keine Flüssigkeit versprüht. Die Reinigungsflüssigkeit wird nicht erhitzt und befindet sich auf Raumtemperatur. Die Reinigungsarbeiten dauern täglich ca. 2 Stunden. Es werden pro Schicht ca. 0,5 Liter Reiniger ergänzt. Nach Substitutionsprüfung (siehe Anhang 3 Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV) kann die in Abschnitt 3 beschriebene Reinigungsflüssigkeit nicht durch eine Reinigungsflüssigkeit mit einem ausreichend hohen Flammpunkt > 60 °C ersetzt werden. | |||||
2 Anlage | ||||||
• Anlage 1: | Zonenplan | |||||
• Anlage 2: | Lageplan | |||||
• Anlage 3: | Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV | |||||
• Anlage 4: | Gefahrstoffverzeichnis | |||||
• Anlage 5: | Betriebsanweisung Nr. 1 (Reinigungstätigkeiten), Nr. 2 (Instandhaltung), Nr. 3 (Wiederkehrende Prüfungen) | |||||
• Anlage 6: | Nachweise der jährlichen Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen | |||||
3 Einsatzstoffe und sicherheitstechnische | ||||||
KW-Reiniger: | Isoaliphatischer Kohlenwasserstoff im Bereich C9-C14 | |||||
Bezeichnung: | Musterreiniger | |||||
Hersteller/Lieferant: | Muster GmbH | |||||
Isoaliphatischer Kohlenwasserstoff im Bereich C9-C14 | ||||||
Entzündbare Flüssigkeit H 226 | ||||||
Flammpunkt: | 42 °C | |||||
Dampfdruck: | 10 mbar (hPa) | |||||
Temperaturklasse | T 3 | |||||
(Zündtemperatur > 200 bis 300 °C) | ||||||
Explosionsgruppe: | IIA | |||||
UEG: | 0.5 Vol- %, 40 g/m3 | |||||
OEG: | 7.0 Vol- %, 560 g/m3 | |||||
4 Gefährdungsbeurteilung/Beurteilung der Explosionsgefahr | ||||||
Aufgrund seines Dampfdrucks verdunstet Reiniger in die Luft, und zwar beim Reinigen der Teile im Behälter, beim Abtropfen über dem Behälter und von den auf dem Tisch abgelegten gereinigten Teilen. Die Flüssigkeitstemperatur kann aufgrund anderer Wärmequellen in seltenen Fällen 35 °C überschreiten. Um gefährliche explosionsfähige Atmosphäre aus Dämpfen über Flüssigkeitsgemischen und Luft sicher zu vermeiden, muss der Flammpunkt mindestens 15 K über der maximalen Temperatur des Flüssigkeitsgemisches liegen (TRBS 2152, Teil 1, Nr. 3.2 Abs. 4, 2., b)) Der KW-Reiniger besteht aus isoaliphatischen Kohlenwasserstoffen mit unterschiedlichen Kettenlängen aus Kohlenstoffatomen (C9 - C14) und ist somit ein Gemisch. Bei einer maximalen Flüssigkeitstemperatur von 35 °C ist der minimale Abstand zum Flammpunkt 7 K. Beim Verdampfen des Reinigers ergibt sich eine Volumenzunahme von ca. 1:150. Deshalb führt bereits das Verdampfen von 0,5 ml flüssigen Reinigers zusammen mit dessen Vermischen mit Luft zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre mit einem Volumen von mehr als 10 Liter in der Nähe der unteren Explosionsgrenze. Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann auftreten: | ||||||
• | im Bereich des Waschbehälters | |||||
• | im Bereich der abtropfenden Teile über dem Behälter | |||||
• | im Bereich der abgelegten gereinigten Teile. | |||||
5 Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept) | ||||||
5.1 Technische Schutzmaßnahmen | • | Maßnahmen, die die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder einschränken: | ||||
→ | Lüftungstechnische Maßnahmen: Objektabsaugung und raumlufttechnische Anlage | |||||
• | Maßnahmen, die die Entzündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden: | |||||
→ | Elektrische und nicht-elektrische Geräte in Zone 1: | |||||
Auswahlkriterien: | Gerätegruppe: II Gerätekategorie: 2 G Temperaturklasse: T3 Explosionsgruppe: IIA | |||||
Ventilator in der Absauganlage gemäß Auswahlkriterien Es sind ansonsten keine Geräte in der Zone 1 vorhanden. | ||||||
→ | Maßnahmen gegen elektrostatische Zündgefahren: | |||||
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→ | Maßnahmen gegen mechanisch erzeugte Funken und heiße Oberflächen: | |||||
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• | Konstruktive Maßnahmen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken: | |||||
→ | keine | |||||
5.2 Zoneneinteilung | → | Zone 1: | ||||
1,0 m horizontal und 1,0 m über der Lösemittel-Emissionsquelle:
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→ | siehe Zonenplan (Anlage 1). | |||||
5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen |
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Anlage 1 Zonenplan (siehe Zoneneinteilung | ||||||
Zonenplan 2 - Draufsicht | Zonenplan 2 - Seitenansicht | |||||
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