DGUV Information 209-088 - Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Anhang 8 - Muster-Explosionsschutzdokument

Explosionsschutz-Dokumentation eines Reinigungsarbeitsplatzes nach GefStoffV § 6
1 Allgemeine Angaben
Angabe des BetriebsFa. Max Mustermann Metallbau,
Musterallee 1, Musterstadt
Angabe des Betriebsteils
Arbeitsbereich
Werkstatt, Halle 1
Verantwortliche(r) für den Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich
Erstellungsdatum:
Erstellt von:
Anhänge
Max Mustermann
Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen BegebenheitenDer Reinigungsplatz ist in einem abgetrennten Raum (Fläche: 40 m2, Höhe: 4,50 m) mit Objektabsaugung und raumlufttechnischer Anlage eingerichtet (siehe Zonenplan in der Anlage 1 dieses Explosionsschutzdokuments).
Weitere Tätigkeiten mit Lösemitteln außer den hier beschriebenen Tätigkeiten am Reinigungsarbeitsplatz finden nicht statt.
VerfahrensbeschreibungAn dem Reinigungsplatz werden Metallkleinteile in einem speziellen Waschbehälter (Reinigungsbehälter aus Metall mit selbstschließendem Deckel, 10 Liter Inhalt) in den darin befindlichen Reiniger getaucht und werden dann mittels Pinsel gereinigt. Die Teile tropfen anschließend kurze Zeit über dem geöffneten Behälter ab. Danach werden die lösemittelfeuchten Teile und der lösemittelfeuchte Pinsel neben dem Reinigungsbehälter abgelegt. Es wird keine Flüssigkeit versprüht. Die Reinigungsflüssigkeit wird nicht erhitzt und befindet sich auf Raumtemperatur.
Die Reinigungsarbeiten dauern täglich ca. 2 Stunden.
Es werden pro Schicht ca. 0,5 Liter Reiniger ergänzt.
Nach Substitutionsprüfung (siehe Anhang 3 Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV) kann die in Abschnitt 3 beschriebene Reinigungsflüssigkeit nicht durch eine Reinigungsflüssigkeit mit einem ausreichend hohen Flammpunkt > 60 °C ersetzt werden.
2 Anlage
• Anlage 1:Zonenplan
• Anlage 2:Lageplan
• Anlage 3:Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
• Anlage 4:Gefahrstoffverzeichnis
• Anlage 5:Betriebsanweisung Nr. 1 (Reinigungstätigkeiten), Nr. 2 (Instandhaltung), Nr. 3 (Wiederkehrende Prüfungen)
• Anlage 6:Nachweise der jährlichen Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen
3 Einsatzstoffe und sicherheitstechnische
KW-Reiniger:Isoaliphatischer
Kohlenwasserstoff im Bereich C9-C14
Bezeichnung:Musterreiniger
Hersteller/Lieferant:Muster GmbH
Isoaliphatischer
Kohlenwasserstoff im Bereich C9-C14
Entzündbare Flüssigkeit H 226
Flammpunkt:42 °C
Dampfdruck:10 mbar (hPa)
TemperaturklasseT 3
(Zündtemperatur > 200 bis 300 °C)
Explosionsgruppe:IIA
UEG:0.5 Vol- %, 40 g/m3
OEG:7.0 Vol- %, 560 g/m3
4 Gefährdungsbeurteilung/Beurteilung der Explosionsgefahr
Aufgrund seines Dampfdrucks verdunstet Reiniger in die Luft, und zwar beim Reinigen der Teile im Behälter, beim Abtropfen über dem Behälter und von den auf dem Tisch abgelegten gereinigten Teilen.
Die Flüssigkeitstemperatur kann aufgrund anderer Wärmequellen in seltenen Fällen 35 °C überschreiten.
Um gefährliche explosionsfähige Atmosphäre aus Dämpfen über Flüssigkeitsgemischen und Luft sicher zu vermeiden, muss der Flammpunkt mindestens 15 K über der maximalen Temperatur des Flüssigkeitsgemisches liegen (TRBS 2152, Teil 1, Nr. 3.2 Abs. 4, 2., b)) Der KW-Reiniger besteht aus isoaliphatischen Kohlenwasserstoffen mit unterschiedlichen Kettenlängen aus Kohlenstoffatomen (C9 - C14) und ist somit ein Gemisch. Bei einer maximalen Flüssigkeitstemperatur von 35 °C ist der minimale Abstand zum Flammpunkt 7 K.
Beim Verdampfen des Reinigers ergibt sich eine Volumenzunahme von ca. 1:150. Deshalb führt bereits das Verdampfen von 0,5 ml flüssigen Reinigers zusammen mit dessen Vermischen mit Luft zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre mit einem Volumen von mehr als 10 Liter in der Nähe der unteren Explosionsgrenze. Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann auftreten:
im Bereich des Waschbehälters
im Bereich der abtropfenden Teile über dem Behälter
im Bereich der abgelegten gereinigten Teile.
5 Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept)
5.1 Technische SchutzmaßnahmenMaßnahmen, die die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder einschränken:
Lüftungstechnische Maßnahmen:
Objektabsaugung und raumlufttechnische Anlage 
Maßnahmen, die die Entzündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden:
Elektrische und nicht-elektrische Geräte in Zone 1:
Auswahlkriterien:Gerätegruppe: II
Gerätekategorie: 2 G
Temperaturklasse: T3
Explosionsgruppe: IIA
Ventilator in der Absauganlage gemäß Auswahlkriterien Es sind ansonsten keine Geräte in der Zone 1 vorhanden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Zündgefahren:
  • Erdung des Reinigungsbehälters sowie von Trichter und Vorratsbehälter

  • Ableitfähiges Werkzeug (z. B. Reinigungspinsel)

  • Ableitfähiger Boden

  • Ableitfähige Schutzhandschuhe, Schutzschuhe und weitere Schutzbekleidung (z. B. Schürze)

Maßnahmen gegen mechanisch erzeugte Funken und heiße Oberflächen:
  • Waschbehälter aus nicht-rostendem Stahl zur Vermeidung ungeeigneter Materialkombinationen

  • Einsatz funkenarmer Materialpaarungen

Konstruktive Maßnahmen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken:
keine
5.2 ZoneneinteilungZone 1:
1,0 m horizontal und 1,0 m über der Lösemittel-Emissionsquelle:
  • im Bereich des Reinigungsbehälters

  • im Bereich der abtropfenden Teile über dem Behälter

  • im Bereich der abgelegten gereinigten Teile

  • Inneres der Absauganlage

siehe Zonenplan (Anlage 1).
5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisung Nr. 1 (Reinigungstätigkeiten)

  • Betriebsanweisung Nr. 2 (Instandhaltung)

  • Betriebsanweisung Nr. 3 (Wiederkehrende Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV)

  • Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

  • Jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung Nr. 1 bis 3

  • Aushang des Zonenplans an den Eingängen zur Halle 1

  • Kennzeichnung des explosionsgefährdeten Bereichs: (besonders Hinweis auf Rauchverbot)

  • Kennzeichnung der Feuerlöscheinrichtungen

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Anlage 1 Zonenplan (siehe Zoneneinteilung
Zonenplan 2 - DraufsichtZonenplan 2 - Seitenansicht
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