DGUV Information 209-088 - Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Anhang 4 - Muster-Gefährdungsbeurteilung 1, Teilereinigung 1, Reinigen von Metallkleinteilen 1, Reiniger 1

Muster-Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation Teilereinigung

(Quelle: BG ETEM, Infomittel S 017)

Bitte beachten:

Die kursiv gesetzten Einträge sind Beispieltexte, die Sie für Ihren Bedarf abändern können.

Gefährdungsbeurteilung - Dokumentation nach GefStoffV
Erstellt von:Verantwortliche Person:
Datum:
Arbeitsbereich:Teilereinigung
Tätigkeit:Reinigen von Metallkleinteilen
Beschreibung der Tätigkeiten
An dem Reinigungsplatz werden Metallkleinteile in speziellen Waschbehältern in den darin befindlichen Reiniger getaucht und gereinigt. Im Behälter befinden sich 10 Liter des Reinigers (Oberfläche ca. 0,25 m2).Der Reiniger hat einen Flammpunkt von 18°C. Der Reinigungsplatz ist in einem abgetrennten Raum (Fläche: 20 m2 ,Höhe: 4,50 m) mit natürlicher Belüftung (zwei öffenbare Fenster) eingerichtet. Die Reinigungsarbeiten dauern täglich ca. 2 Stunden. Die gereinigten Teile werden zum Abtropfen und Trocknen direkt neben dem Reinigungsplatz abgelegt.
Es werden pro Schicht ca. 0,5 Liter Reiniger ergänzt.
Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe
BezeichnungKennzeichnung/R-SätzeMenge
KW-Reiniger:
Kohlenwasserstoffgemisch aus
n-, iso- und cyclo-Aliphaten (Naphthene), überwiegend im Bereich C9-C15
Entzündbare Flüssigkeiten,
Kat. 2; H224
10 Liter im Waschbehälter
Reizwirkung auf die Haut,
Kat. 2; H315
Aspirationsgefahr,
Kat. 1; H304
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition),
Kat. 3; H336
Chronisch
gewässergefährdend,
Kat. 2; H411
Beurteilung
Gefahren durch Inhalation
Es besteht eine Gefährdung durch das Einatmen der freigesetzten Dämpfe. Messungen in der Luft am Arbeitsplatz ergaben bei geschlossenen Fenstern Messwerte von 550/600/650 mg/m3 (als Schichtmittelwerte; AGW = 600 mg/m3). Es sind technische emissionsmindernde Maßnahmen erforderlich.
Gefahren durch Hautkontakt
Beim Teilereinigen ist ein Hautkontakt nicht auszuschließen. Es besteht eine mittlere bis hohe Gefährdung durch Hautkontakt entsprechend TRGS 401.
Physikalisch-chemische und sonstige Gefahren
Aufgrund des niedrigen Flammpunktes und des hohen Dampfdrucks besteht ein hohes Freisetzungspotenzial des Reinigers. Der gesamte Raum müsste als explosionsgefährdeter Bereich in Zone 1 eingestuft werden, wenn technische Maßnahmen (siehe Ex-Schutzdokument) nicht umgesetzt werden.
Schutzmaßnahmen/WirksamkeitZuständigkeit (Termin)
Es wird nach einem ungefährlicheren Ersatzstoff mit höherem Flammpunkt gesucht (TRGS 600).Unternehmensleitung, Einkauf
Da eine Änderung des Verfahrens nicht möglich ist, werden lufttechnische Maßnahmen erforderlich. Danach sollen Messungen durch eine akkreditierte Messstelle erfolgen.Unternehmensleitung
Am Waschplatz wird eine Wandabsaugung installiert, für die gereinigten Teile wird eine dreiseitig geschlossene und abgesaugte Kabine installiert. Die Zuluft soll aus einer benachbarten Halle über spezielle Zuluftöffnungen in den Raum geleitet werden. Die abgesaugten Dämpfe werden über eine vorhandene Absauganlage einer Lackierkabine abgeführt. Nach Installation der Absauganlage erfolgt eine Abnahme entsprechend DIN 12599 durch den Errichtungsbetrieb der lufttechnischen Einrichtung sowie eine Gefahrstoffmessung entsprechend TRGS 402.Umsetzung der Maßnahmen bis zum Termin ..... durch Herrn/Frau .....
Bis die Maßnahmen umgesetzt sind (drei Wochen), werden die Teile zum Abdunsten in einen benachbarten abgesaugten Bereich verbracht. Das Teilereinigen erfolgt bei geöffneten Fenstern.Vorgesetzter/Vorgesetzte der Abteilung Teilereinigung/alle Beschäftigten
Jährliche Prüfung der lufttechnischen Einrichtung durch eine befähigte Person mit Dokumentation der Ergebnisse.Einkauf; Wartungsvertrag mit Fa. »Lüftung«
Zoneneinteilung und Maßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument zu dokumentieren.Ein Ex-Schutzdokument nach § 6 GefStoffV wird bis zum Termin ..... von Herrn/Frau ..... erarbeitet.
Bereitstellen lösemittelbeständiger Chemikalienschutzhandschuhe
(werden in der Betriebsanweisung konkret genannt).
Vorgesetzter/Vorgesetzte der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Hautschutzpräparate werden am Händewaschplatz bereitgehalten; ein Hautschutzplan regelt die Anwendung von Hautschutz, Hautreinigung und -pflege.Vorgesetzter/Vorgesetzte der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.Vorgesetzter/Vorgesetzte der Abteilung Teilereinigung/alle Beschäftigten
Einhaltung der Betriebsanweisung und des Hautschutzplan, u. a. des Ess-, Trink- und Rauchverbotes.Vorgesetzter/Vorgesetzte der Abteilung Teilereinigung/alle Beschäftigten
Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 24.Unternehmensleitung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Angewendete Vorschriften/Literatur
DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
DGUV Regel 109-010 "Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln"
DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
Informationsmaterial der BG ETEM S 018 "Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes",
S 017 "Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoff-Verordnung"