
Anhang 2
Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten (DGUV Information 209-088)
Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten (DGUV Information 209-088)
Anhangteil
Anhang 2 – Zündquellenarten und Schutzmaßnahmen
Die folgende tabellarische Aufzählung gibt beispielhaft wichtige Hinweise zu Schutzmaßnahmen in den jeweiligen Zonen. Eine Festlegung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen ist dort nicht enthalten; diese treffen die Betreibenden in ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen.
Art der Zündquelle | Hinweise zu grundlegenden Schutzmaßnahmen | Quellen für weitere Informationen | |
| Vermeidung von wirksamen Zündquellen: | TRBS 2152, Teil 3, 5.1 | |
Zone 2: | im Normalbetrieb und bei vorhersehbarem Fehlgebrauch; | ||
Zone 1: | zusätzlich zu den Maßnahmen für Zone 2 auch bei üblicherweise zu erwartenden Betriebsstörungen (Fehlerzuständen); | ||
Zone 0: | zusätzlich zu den Maßnahmen für Zone 1, 2 auch bei seltenen Betriebsstörungen (z. B. die Kombination von zwei unabhängigen, üblicherweise zu erwartenden Fehlerzuständen) | ||
| Begrenzung der Oberflächentemperatur: | TRBS 2152, Teil 3, 5.2; für Geräte siehe auch DIN EN 60079-0 ff. | |
Zone 2: | T max < Zündtemperatur; | ||
Zone 1: | T max ≤ 80 % der Zündtemperatur, nur in Ausnahmefällen höher; jedoch in jedem Fall < Zündtemperatur | ||
Zone 0: | T max ≤ 80 % der Zündtemperatur | ||
| Vermeidung von offenen Flammen, Begrenzen der Temperatur, Abscheiden von zündfähigen Partikeln und Verhindern von Gasrückströmung und Flammendurchschlägen | TRBS 2152, Teil 3, 5.3 | |
| Vermeidung von Trockenreibung, Schlagen oder Schleifen, Vermeidung von zündfähigen Reib-, Schlag- oder Schleiffunken sowie von dabei entstehenden zündfähigen heißen Oberflächen, Verwendung funkenarmer Materialpaarungen, eingeschränkte Verwendbarkeit von Leichtmetallen | TRBS 2152, Teil 3, 5.4; DIN EN 13463-1 ff. bzw. DIN EN ISO 80079-36/-37 | |
| Auswahl von Geräten und Komponenten: Zone 2: Gerätekategorie 3 G; Zone 1: Gerätekategorie 2 G; Zone 0: Gerätekategorie 1 G; geliefert mit Konformitätserklärung nach Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU und mit Betriebsanleitung | TRBS 2152, Teil 3, 5.; DIN EN 60079-0 ff.; Installation nach DIN EN 60079-14 | |
| Potentialausgleich | TRBS 2152, Teil 3, 5.6; Installation nach DIN EN 60079-14 | |
| Mindestleitfähigkeit von Flüssigkeiten und Mehrphasensystemen, Begrenzung des Oberflächenwiderstands oder Begrenzung der Oberfläche nicht leitfähiger Teile, hinreichende Ableitfähigkeit für leitfähige Teile und leitfähige Flüssigkeiten, gegebenenfalls ableitfähiger Boden und ableitfähige Kleidung, ableitfähige Geräte und Einrichtungen sicher erden | TRGS 727, Nummern 3, 4 und 8 | |
| Blitzschutzanlage (z. B. für das Gebäude) nur für Zone 0 und Zone 1, sonst keine Anforderungen | TRBS 2152, Teil 3, 5.8; siehe auch DIN EN 60079-14 und DIN EN 62305-3, Anh. D | |
| Begrenzung der Leistung bzw. der Energie | TRBS 2152, Teil 3, 5.8; DIN EN 60079-0 | |
| Begrenzung der flächenbezogenen Leistungsdichte oder der flächenbezogenen Energiedichte oder Kapselung | TRBS 2152, Teil 3, 5.10; siehe auch DIN EN 60079-28 | |
| Begrenzung der Energie eines Strahlungsimpulses oder des Energieflusses (der Leistung) einer Dauerstrahlung oder Kapselung | TRBS 2152, Teil 3, 5.11; DIN EN 60079-0 | |
| Frequenz > 10 MHz: nicht zulässig oder Einzelnachweis Frequenz < 10 MHz: I max ≤ 1 mW/mm2 oder Einzelnachweis auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts "Zündwirksamkeit von Ultraschall beim Einsatz in explosionsfähigen Dampf- und Gas-Luft Atmosphären" ( ![]() | TRBS 2152, Teil 3, 5.12 | |
| Vermeidung von Arbeitsvorgängen, die zündfähige Kompressionen oder Stoßwellen auslösen können, z. B. durch langsames Öffnen von Schiebern und Ventilen zwischen Anlagenabschnitten mit hohen Druckverhältnissen. | TRBS 2152, Teil 3, 5.13; Zur Installation von Leuchtstofflampen siehe DIN EN 60079-14 | |
| Vermeidung von Stoffen, die zur Selbstentzündung oder zu einer gefährlichen Temperaturerhöhung durch chemische Reaktionen führen können, oder geeignete Schutzmaßnahmen, wie z. B. Inertisierung. | TRBS 2152, Teil 3, 5.14 |