DGUV Information 209-088 - Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Anhang 2 - Zündquellenarten und Schutzmaßnahmen

Die folgende tabellarische Aufzählung gibt beispielhaft wichtige Hinweise zu Schutzmaßnahmen in den jeweiligen Zonen. Eine Festlegung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen ist dort nicht enthalten; diese treffen die Betreibenden in ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen.

Art der ZündquelleHinweise zu grundlegenden SchutzmaßnahmenQuellen für weitere Informationen
  1. 0.

    Allgemein

Vermeidung von wirksamen Zündquellen:TRBS 2152, Teil 3, 5.1
Zone 2:im Normalbetrieb und bei vorhersehbarem Fehlgebrauch;
Zone 1:zusätzlich zu den Maßnahmen für Zone 2 auch bei üblicherweise zu erwartenden Betriebsstörungen (Fehlerzuständen);
Zone 0:zusätzlich zu den Maßnahmen für Zone 1, 2 auch bei seltenen Betriebsstörungen (z. B. die Kombination von zwei unabhängigen, üblicherweise zu erwartenden Fehlerzuständen)
  1. 1.

    Heiße Oberflächen

Begrenzung der Oberflächentemperatur:TRBS 2152, Teil 3, 5.2;
für Geräte siehe auch
DIN EN 60079-0 ff.
Zone 2:Tmax < Zündtemperatur;
Zone 1:Tmax ≤ 80 % der Zündtemperatur, nur in Ausnahmefällen höher; jedoch in jedem Fall < Zündtemperatur
Zone 0:Tmax ≤ 80 % der Zündtemperatur
  1. 2.

    Flammen, heiße Gase

Vermeidung von offenen Flammen, Begrenzen der Temperatur, Abscheiden von zündfähigen Partikeln und Verhindern von Gasrückströmung und FlammendurchschlägenTRBS 2152, Teil 3, 5.3
  1. 3.

    Mechanische Funken

Vermeidung von Trockenreibung, Schlagen oder Schleifen, Vermeidung von zündfähigen Reib-, Schlag- oder Schleiffunken sowie von dabei entstehenden zündfähigen heißen Oberflächen, Verwendung funkenarmer Materialpaarungen, eingeschränkte Verwendbarkeit von LeichtmetallenTRBS 2152, Teil 3, 5.4;
DIN EN 13463-1 ff. bzw.
DIN EN ISO 80079-36/-37
  1. 4.

    Elektrische Betriebsmittel

Auswahl von Geräten und Komponenten:
Zone 2: Gerätekategorie 3 G; Zone 1: Gerätekategorie 2 G; Zone 0: Gerätekategorie 1 G; geliefert mit Konformitätserklärung nach Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU und mit Betriebsanleitung
TRBS 2152, Teil 3, 5.;
DIN EN 60079-0 ff.;
Installation nach DIN EN 60079-14
  1. 5.

    Elektrische Ausgleichsströme

PotentialausgleichTRBS 2152, Teil 3, 5.6;
Installation nach DIN EN 60079-14
  1. 6.

    Statische Elektrizität

Mindestleitfähigkeit von Flüssigkeiten und Mehrphasensystemen, Begrenzung des Oberflächenwiderstands oder Begrenzung der Oberfläche nicht leitfähiger Teile, hinreichende Ableitfähigkeit für leitfähige Teile und leitfähige Flüssigkeiten, gegebenenfalls ableitfähiger Boden und ableitfähige Kleidung, ableitfähige Geräte und Einrichtungen sicher erdenTRGS 727, Nummern 3, 4 und 8
  1. 7.

    Blitzschlag

Blitzschutzanlage (z. B. für das Gebäude) nur für Zone 0 und Zone 1, sonst keine AnforderungenTRBS 2152, Teil 3, 5.8;
siehe auch DIN EN 60079-14 und
DIN EN 62305-3, Anh. D
  1. 8.

    Hochfrequenzwellen

Begrenzung der Leistung bzw. der EnergieTRBS 2152, Teil 3, 5.8;
DIN EN 60079-0
  1. 9.

    Lichtwellen, optische Strahlung

Begrenzung der flächenbezogenen Leistungsdichte oder der flächenbezogenen Energiedichte oder KapselungTRBS 2152, Teil 3, 5.10;
siehe auch DIN EN 60079-28
  1. 10.

    Ionisierende Strahlung

Begrenzung der Energie eines Strahlungsimpulses oder des Energieflusses (der Leistung) einer Dauerstrahlung oder Kapselung TRBS 2152, Teil 3, 5.11;
DIN EN 60079-0
  1. 11.

    Ultraschall

Frequenz > 10 MHz: nicht zulässig oder Einzelnachweis
Frequenz < 10 MHz: Imax ≤ 1 mW/mm2 oder Einzelnachweis auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts "Zündwirksamkeit von Ultraschall beim Einsatz in explosionsfähigen Dampf- und Gas-Luft Atmosphären"
(ccc_3559_10.jpghttp://dx.doi.org/10.7795/210.20141212x)
TRBS 2152, Teil 3, 5.12
  1. 12.

    Adiabatische Kompression

Vermeidung von Arbeitsvorgängen, die zündfähige Kompressionen oder Stoßwellen auslösen können, z. B. durch langsames Öffnen von Schiebern und Ventilen zwischen Anlagenabschnitten mit hohen Druckverhältnissen.TRBS 2152, Teil 3, 5.13;
Zur Installation von Leuchtstofflampen siehe DIN EN 60079-14
  1. 13.

    Chemische Reaktion

Vermeidung von Stoffen, die zur Selbstentzündung oder zu einer gefährlichen Temperaturerhöhung durch chemische Reaktionen führen können, oder geeignete Schutzmaßnahmen, wie z. B. Inertisierung.TRBS 2152, Teil 3, 5.14