DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Abschnitt 2.1 - 2 Begriffsbestimmungen
2.1 Frachtcontainer

Die Mehrzahl der in der Handelsschifffahrt weltweit verwendeten Frachtcontainer entspricht der ISO-Norm 668. Sie bestehen aus einer Stahlkonstruktion und sind zugänglich über zwei Flügeltüren an einer Stirnseite. Die ISO-Standardabmessungen sind:

• 20-Container:6,058 m × 2,438 m × 2,591 m
• 40-Container:12,192 m × 2,438 m × 2,591 m

Für die Kennzeichnung von Ladekapazitäten wird international als Einheit die Twenty-foot Equivalent Unit (Abkürzung TEU, deutsch Standardcontainer) verwendet; 1 TEU entspricht einem 20-Container, ein 40-Container entspricht 2 TEU.

Neben Standardcontainern kommen Spezialcontainer zum Einsatz:

  • Open-Top-Container

    Eine abnehmbare Decke erlaubt die Beladung mittels Kran von oben

  • Kühlcontainer

    Sie verfügen über ein integriertes Kühlaggregat oder eine Anschlussmöglichkeit für Kühlluft

  • High-Cube Container

    haben eine um 30,5 cm vergrößerte Höhe

Container werden in dieser DGUV Information einheitlich als Frachtcontainer bezeichnet.