Abschnitt 2.1 - 2 Begriffsbestimmungen
2.1 Frachtcontainer
Die Mehrzahl der in der Handelsschifffahrt weltweit verwendeten Frachtcontainer entspricht der ISO-Norm 668. Sie bestehen aus einer Stahlkonstruktion und sind zugänglich über zwei Flügeltüren an einer Stirnseite. Die ISO-Standardabmessungen sind:
• 20-Container: | 6,058 m × 2,438 m × 2,591 m |
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• 40-Container: | 12,192 m × 2,438 m × 2,591 m |
Für die Kennzeichnung von Ladekapazitäten wird international als Einheit die Twenty-foot Equivalent Unit (Abkürzung TEU, deutsch Standardcontainer) verwendet; 1 TEU entspricht einem 20-Container, ein 40-Container entspricht 2 TEU.
Neben Standardcontainern kommen Spezialcontainer zum Einsatz:
Open-Top-Container
Eine abnehmbare Decke erlaubt die Beladung mittels Kran von oben
Kühlcontainer
Sie verfügen über ein integriertes Kühlaggregat oder eine Anschlussmöglichkeit für Kühlluft
High-Cube Container
haben eine um 30,5 cm vergrößerte Höhe
Container werden in dieser DGUV Information einheitlich als Frachtcontainer bezeichnet.