DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Anhang 5 - Betriebsanweisungen

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über alle Gefahren bei Tätigkeiten mit Frachtcontainern informieren, Schutzmaßnahmen festlegen und die Umsetzung in der Praxis kontrollieren. Für die Unterweisungen eignen sich Betriebsanweisungen. Dieser Anhang enthält Musterbetriebsanweisungen für

  • Tätigkeiten mit Frachtcontainern

  • Tätigkeiten an Frachtcontainern bei Verdacht auf Gefahrstoffbelastung

  • Schimmelpilze in Frachtcontainern

Hinweis:
Bei den Betriebsanweisungen handelt es sich um MUSTER, die in jedem Fall auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und evtl. ergänzt werden müssen!

Bearbeitbare MS-WORD-Dokumente können im Informationsportal Frachtcontainer des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV unter (http://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/handlungshilfen/betriebsanweisungen/index.jsp) heruntergeladen werden.

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