Anhang 5 - Betriebsanweisungen
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über alle Gefahren bei Tätigkeiten mit Frachtcontainern informieren, Schutzmaßnahmen festlegen und die Umsetzung in der Praxis kontrollieren. Für die Unterweisungen eignen sich Betriebsanweisungen. Dieser Anhang enthält Musterbetriebsanweisungen für
Tätigkeiten mit Frachtcontainern
Tätigkeiten an Frachtcontainern bei Verdacht auf Gefahrstoffbelastung
Schimmelpilze in Frachtcontainern
Hinweis:
Bei den Betriebsanweisungen handelt es sich um MUSTER, die in jedem Fall auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und evtl. ergänzt werden müssen!
Bearbeitbare MS-WORD-Dokumente können im Informationsportal Frachtcontainer des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV unter (http://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/handlungshilfen/betriebsanweisungen/index.jsp) heruntergeladen werden.