DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Unfallgefahren

Im Zusammenhang mit Entladearbeiten an Frachtcontainern sind folgende besondere Unfallgefahren zu erwarten:

ccc_3553_01.jpgHerausfallende Ladung beim Öffnen

Durch unsachgemäße Stauung oder mangelnde Ladungssicherung können das Ladegut oder die Ladungssicherung während des Transportes beschädigt werden oder verrutschen. Ein Herausfallen des Ladeguts und ein Aufschlagen der Containertüren sind deshalb beim Öffnen der Containertüren nicht auszuschließen.

Maßnahmen

Zum Schutz vor ggf. herausfallendem Ladegut sollten vor dem Öffnen der Containertüren geeignete Sicherungsmittel angebracht werden, die ein unbeabsichtigtes Aufschlagen der Türen verhindern; bewährt haben sich zum Beispiel Sicherungsgurte oder Sicherungsketten (Abbildungen 1 und 2).

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Abb. 1
Sicherungsgurt

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Abb. 2
Sicherungskette

ccc_3553_01.jpgHerabfallendes oder umstürzendes Ladegut beim Entladen

Auch während des Entladens muss bei mangelhafter oder beschädigter Ladungssicherung sowie beim Lösen von Transportsicherungen mit umkippendem Ladegut, mit Herunterfallen nicht ausreichend gesicherter Verpackung oder Herunterfallen von Ladegut aus beschädigten Versandverpackungen gerechnet werden. Besondere Verletzungsgefahren ergeben sich, wenn Ladungssicherungen wie z. B. sogenanntes Stauholz mit der Kettensäge gelöst werden.

Maßnahmen

Unfälle durch herabfallendes oder umstürzendes Ladegut, die z. B. beim Lösen von Transportsicherungen eintreten können, sind z. B. zu vermeiden durch:

  • sorgfältige Inspektion des Zustands des Ladeguts und der Verpackungen,

  • Festlegen der Reihenfolge des Lösens der Transportsicherungen,

  • Einbau zusätzlicher Sicherungen als Zwischenlösung.

ccc_3553_01.jpgEntladen von Frachtcontainern

Das Entladen von Frachtcontainern erfolgt in der Regel mittels geeigneter Arbeitsmittel wie Flurförderzeuge oder Rollbänder. Dabei kann es durch herabfallendes Ladegut zu schweren Verletzungen kommen.

Maßnahmen

Zur Verhütung von Unfällen durch herabfallende oder umstürzende Ladung ist der Zustand der Ladung und der Verpackungen vor Beginn der Entladung sorgfältig zu prüfen. Abhängig von der Art der Ladung und ihrer Sicherung ist während der Entladung die Reihenfolge des Lösens der Transportsicherungen zu beachten (von der Türseite zur Stirnseite oder entgegengesetzt); ggf. sind zusätzliche Sicherungen vorzunehmen. Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen und in die jeweilige Aufgabe einzuweisen.

Bei bestimmten Frachtcontainer-Typen ("Open-Top Container") wird die Entladung ggf. mittels Kran oder bei Schüttgut mittels Saugrohr über die geöffnete Containerdecke vorgenommen. Wenn Beschäftigte beim Anschlagen von Lasten am oben geöffneten Frachtcontainer keinen sicheren Stand haben, besteht Absturzgefahr.

Zur Verhütung von Absturzunfällen beim Anschlagen von Lasten bei Open-Top Containern muss für einen sicheren Stand der Beschäftigten gesorgt werden, z. B. durch eine Bühne. Ggf. müssen zusätzliche Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, z. B. durch geeignete PSA.