DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Abschnitt 4 - 4 Gefährdungsbeurteilung

Die möglichen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten an und in Frachtcontainern sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen und betrieblichen Bedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Unfallgefahren durch ungesichertes Ladegut (Nr. 4.2) sowie eine Gefährdung durch gesundheitsgefährliche Gase und Dämpfe oder Kontakt mit Begasungsmittelrückständen (Nr. 4.3) zu berücksichtigen. Ein Muster zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist im Anhang 2 zu finden.