Abschnitt 3 - 3 Rechtliche Anforderungen
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und beurteilen, welchen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt und welche Schutzmaßnahmen diesbezüglich zu treffen sind. Bei den Gefährdungen ist zu unterscheiden zwischen
Unfallgefahren und
Gesundheitsgefahren.
Alle Maßnahmen richten sich nach dem im Arbeitsschutz allgemein geltenden TOP-Prinzip, wonach technische Maßnahmen Vorrang besitzen vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen.
Eine Übersicht geltender Rechtsvorschriften enthält Anhang 1.