DGUV Information 202-048 - Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht

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Abschnitt 1 - Sportartübergreifende Aspekte Checkliste

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Organisatorisches

1.Die Lehrkraft wählt ihren Standort so aus, dass sie die Klasse gut überblicken kann.
2.Für den Unterricht werden genügend Sportgeräte bereitgestellt, damit kein unnötiges Gedränge an den Übungsstätten entsteht.
3.Im Übungsbetrieb werden für nicht beschäftigte Schülerinnen und Schüler Zusatzaufgaben angeboten (Leerlauf bedeutet Langeweile und somit Unfallgefahr).
4.Für die Stundeninhalte des allgemeinen und speziellen Aufwärmens sowie des Abwärmens ist ausreichend Zeit eingeplant.
5.Der Hallenboden ist frei von Beschädigungen, Nässe und sonstigen Verunreinigungen.
6.Im gemeinsamen Sportunterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden durch unterrichtliche Maßnahmen der Differenzierung und Individualisierung alle Lernenden einbezogen.
7.Bei der Umsetzung eines inklusiven Sportunterrichts werden die landesspezifischen Bestimmungen des Schulhoheitsträgers beachtet.
8.Die landesspezifischen Vorgaben zur Teilnahme chronisch kranker Kinder und Jugendlicher sowie die ärztlichen Anweisungen werden beachtet.

Sportkleidung und Hygiene

1.Die Lehrkraft sowie die Schülerinnen und Schüler tragen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe.
2.Die Sporthalle wird nur mit sauberen Sportschuhen betreten.
3.Armbanduhren und Schmuck werden vor Unterrichtsbeginn abgelegt. Alternativ können Ohrringe oder Piercings abgelegt oder abgeklebt werden.
4.Alle Brillenträger tragen eine schulsportgerechte Brille oder Kontaktlinsen.
5.Lange, offene Haare werden mit einem Haarband zusammengehalten.
6.Kopfbedeckungen können an heißen Sommertagen effektiven Sonnenschutz gewährleisten. Auf das Tragen von Kopfbedeckungen sollte die Lehrkraft wetterbedingt hinwirken. Jedoch dürfen von den Kopfbedeckungen keinerlei Strangulationsgefährdungen ausgehen.
Kleidungsstücke, die aus religiösen Gründen getragen werden, dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen, landesspezifische Vorgaben sind zu beachten.
7.Die Schülerinnen und Schüler haben Gelegenheit, sich nach dem Sportunterricht zu duschen oder zu waschen.

Ordnungsrahmen

1.Beim Üben und Spielen ist der Sicherheitsabstand zu Wänden, Geräten, Mitschülerinnen und -schülern ausreichend (gegebenenfalls Laufwege und Warteräume festlegen).
2.Die Sicherheitszonen sind frei von Hindernissen und Sportgeräten.
3.Schülerinnen und Schüler fahren nicht auf "rollenden Geräten", z. B. Mattenwagen, mit.
4.Alle Türen und Geräteraumtore sind während des Übungsbetriebes geschlossen.
5.Nicht mehr benötigte Sportgeräte werden weggeräumt, um unnötige Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
6.Mit der Klasse wurden Maßnahmen bei einem Sportunfall vereinbart und eingeübt.
7.Während des Übungsbetriebes halten sich keine Schülerinnen und Schüler im Geräteraum auf.
8.Es sind optische und akustische Verständigungszeichen zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern vereinbart.
9.Die Schülerinnen und Schüler sind von der Lehrkraft in das richtige Verhalten im Brandfall und anderen Krisensituationen eingewiesen. Standort und Lage der Meldeeinrichtungen, des Erste-Hilfe-Materials sowie die Wege zu den Sammelstellen sind bekannt.
10.Lehrkräfte zeigen baulich-technische Mängel der Sportstätte bei der Schulleitung an. Landesspezifische Vorgaben hierzu werden beachtet. In Falle einer erheblichen Gefährdung der Schülerinnen und Schüler durch baulich-technische Mängel der Sportstätte ist diese durch die Schulleitung und/oder den Sachkostenträger zu sperren.

Sportgeräte, Matten und Fallraumgestaltung

1.Die Sportgeräte werden von der Lehrkraft vor der Verwendung auf Funktionssicherheit und äußerlich erkennbare Mängel überprüft, z. B. gesplitterter Barrenholm oder große Einsinktiefe bei Matten.
2.Sportgeräte, die nicht mehr funktionssicher sind, werden sofort für jede weitere Benutzung gesperrt (Kennzeichnung) und so verwahrt, dass sie nicht irrtümlicherweise benutzt werden (Mängelmeldung an Schulleitung oder Sicherheitsbeauftragte).
3.Die Lehrkraft unterweist die Schülerinnen und Schüler in den richtigen Transport und Aufbau der Sportgeräte, damit eine bestimmungsgemäße Nutzung der Sportgeräte möglich ist. Insbesondere achtet sie auf ergonomische Gesichtspunkte des richtigen Hebens und Tragens von Sportgeräten.
4.Während des Geräteauf- bzw. -abbaus besteht absolutes Übungsverbot.
5.Alle Geräte werden sachgemäß aufgebaut und abgebaut. Vor allem sind sie vor Kippen und Wegrollen gesichert.
Schülerinnen und Schüler werden nach Unterweisung in den sachgemäßen Geräteauf- bzw. -abbau eingebunden. Vor Nutzungsfreigabe kontrolliert die Lehrkraft den richtigen Aufbau durch eine Sicht- und Funktionsprüfung.
6.Wird die Einstellung von Sportgeräten während des Unterrichts verändert, wird die Sicherheit vor der weiteren Benutzung kontrolliert.
7.Es ist sichergestellt, dass Matten bei der Benutzung nicht wegrutschen (rutschhemmender Belag).
8.Für Stützphasen und Landungen auf den Füßen (Punktlandungen) werden Niedersprungmatten eingesetzt. Weichböden werden dafür nur benutzt, wenn diese mit einem Läufer oder Matten mit Mattenkopplung abgedeckt sind.
9.Für Abgänge und Niedersprünge von Geräten sind die Matten so gelegt, dass die Schülerinnen und Schüler in der Mattenmitte und nicht im Mattenstoß landen (Mattenkopplung, Abdeckung mit Läufern).
10.Vorstehende Sportgeräte, wie z. B. Kletterstangen und Sprossenwände, werden durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen abgesichert, wenn Kollisionen möglich sind.
11.Im Geräteraum werden die Sportgeräte geordnet und übersichtlich aufbewahrt (Stellplan) und sind gegen Kippen und Herunterfallen gesichert.

Helfen und Sichern

1.Die Schülerinnen und Schüler sind mit der Hilfe- und Sicherheitsstellung vertraut.
2.Für das Erlernen und Üben der Helfergriffe wird genügend Zeit eingeplant.
3.Die Helfergriffe werden in regelmäßigen Abständen wiederholt.
4.Nur Schülerinnen und Schüler, die dazu in der Lage sind, geben Hilfestellung.

Inhalte

1.Die Schülerinnen und Schüler erhalten vielfältige Bewegungsangebote und -möglichkeiten, die ihren Interessen und individuellen Fähigkeiten gerecht werden.
2.Bewegungsabläufe von Alltagsbewegungen werden bewusst gemacht und unter Aspekten der Ergonomie und Gesundheit optimiert (z. B. Fallen, Aufstehen, Heben, Tragen, Sitzen, Treppensteigen).
3.Es werden Informationen gegeben zu Bau und Funktion des Körpers sowie zu Anpassungsvorgängen beim Training.
4.Die Förderung partnerschaftlichen Verhaltens und des Fair Plays ist Bestandteil jedes Schulsportangebotes.
5.Die Übungsauswahl und Gruppenaufteilung orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.