Abschnitt 3.3 - 3.3 Hilfen zur Beurteilung der Gefährdungen
Die Beurteilung der Gefährdungen kann vorgenommen werden z. B. an Hand
der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (TRGS 400),
Stoffgruppen- und stoffspezifischen DGUV Informationen,
des GESTIS-Stoffmanagers,
des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Auch das unbeabsichtigte Austreten von Stoffen und Gütern mit unbekanntem Gefährdungspotenzial muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Hinweise zur Beurteilung dieser Gefährdungen und der daraus resultierenden Maßnahmen finden sich in Abschnitt 5 dieser DGUV Information.