DGUV Information 208-050 - Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen Eine Planungshilfe für Betriebe

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Hilfen zur Beurteilung der Gefährdungen

Die Beurteilung der Gefährdungen kann vorgenommen werden z. B. an Hand

  • der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (TRGS 400),

  • Stoffgruppen- und stoffspezifischen DGUV Informationen,

  • des GESTIS-Stoffmanagers,

  • des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Auch das unbeabsichtigte Austreten von Stoffen und Gütern mit unbekanntem Gefährdungspotenzial muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Hinweise zur Beurteilung dieser Gefährdungen und der daraus resultierenden Maßnahmen finden sich in Abschnitt 5 dieser DGUV Information.