DGUV Information 208-050 - Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen Eine Planungshilfe für Betriebe

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Abschnitt 10 - 10 Hilfsmittel und deren Wartung

Zur Notfallabarbeitung in eigener Regie sowie für die Reinigung und Entsorgung sind eine Vielzahl von Hilfsmitteln notwendig, die auf die zu erwartenden Notfallsituationen abgestimmt sein müssen. Die einzusetzenden Hilfsmittel müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck in ausreichender Menge vorrätig sein. Art und Menge der vorzuhaltenden Hilfsmittel sind von den Eigenschaften der Produkte, den vorhandenen Mengen der Produkte und der Größe des Betriebes abhängig. Es empfiehlt sich, die Aufbewahrungsorte der vorgehaltenen Hilfsmittel entsprechend zu kennzeichnen.

Im Folgenden sind beispielhaft verschiedene Hilfsmittel aufgelistet, die für eine Notfallabarbeitung in eigener Regie notwendig oder hilfreich sind:

  • geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz, Schutzanzüge),

  • zusätzliche geeignete Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Augen- und Körperduschen),

  • gekennzeichnete Warnwesten für Funktionsträger,

  • Absperrmaterial (z. B. "Flatterbänder", Ketten, Lübecker Hüte),

  • geeignetes Material zum Begrenzen, Eindämmen, Absperren der betroffenen Bereiche (z. B. Kissen, Schlangen, Schläuche, Riegel, Auffangplanen),

  • geeignete Bindemittel als Streumaterial,

  • geeignete Auffangeinrichtungen, Auffangbehälter, Bergungsverpackungen,

  • geeignete Sauger und Sammelbehälter, Schaufel,

  • geeignete Leuchtmittel (z. B. Taschenlampen, Standleuchten) für Notfallabarbeitung bei unzureichender Beleuchtung,

  • Megafon zur Alarmierung, Kamera zur Dokumentation, Werkzeug.

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der für die Notfallabarbeitung vorgesehenen Hilfsmittel ist es erforderlich, diese einer regelmäßigen Pflege und Wartung zu unterziehen.

Insbesondere sind hierbei folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Die Vollständigkeit der erforderlichen Hilfsmittel ist sicherzustellen.

  • Die Funktionsfähigkeit/Einsatzbereitschaft der vorgehaltenen Hilfsmittel ist zu gewährleisten.

  • Auf Verwendbarkeits- bzw. Haltbarkeitsdaten ist zu achten.

  • Prüfpflichtige Hilfsmittel, z. B. Atemschutzgeräte, sind entsprechend deren Vorgaben zu überprüfen.

Nach Einsatz bzw. Gebrauch ist der aktuelle Bestand an Hilfsmitteln festzustellen. Verbrauchsmaterialien (z. B. Bindemittel, Schutzhandschuhe etc.) müssen wieder ergänzt bzw. ersetzt werden. Mehrfach verwendbare Hilfsmittel (z. B. Werkzeuge, Abdeckmatten, Auffangbehälter) müssen ggf. gereinigt und auf ihre weitere Verwendbarkeit hin überprüft werden.