DGUV Information 208-050 - Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen Eine Planungshilfe für Betriebe

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Übungen

Um den Prozess der Notfallabarbeitung hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und nach Möglichkeit auch zu verbessern, ist die Durchführung von regelmäßigen Notfallübungen erforderlich. Erfahrungsgemäß ist es zweckmäßig, Übungen durch nicht beteiligte Personen begleiten zu lassen.

Ferner sollen durch regelmäßiges Üben die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Notfallhelferinnen und Notfallhelfer und der Notfallmanagerin bzw. des Notfallmanagers auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden.

Die Häufigkeit für diese Übungen ist von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer auf Basis

  • des möglichen Gefährdungspotenzials,

  • der geplanten Abarbeitungstiefe,

  • der Anzahl und des Ausmaßes beobachteter Notfälle und

  • der Analyse nach erfolgten Notfallabarbeitungen

festzulegen.